Viele Menschen leiden an Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten, die es ihnen manchmal schwer machen, außer Haus zu essen. Seit Dezember 2014 besteht laut Lebensmittelverordnung (LMIV) eine Kennzeichnungspflicht für 14 Hauptallergene. Im Vergleich zur vorherigen Regelung ist neu, dass nun auch unverpackte Lebensmittel, sogenannte „lose Ware“ deklariert werden muss. Die 14 Hauptallergene sind: Eier, Erdnüsse, Fische, Gluten, Krebstiere, Lupinen, Milch/Laktose, Schalenfrüchte, Schwefeldioxid, Sellerie, Senf, Sesam, Soja und Weichtiere.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen in unseren Mensen, Cafeterien und Kaffeebars eine transparente Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen, damit Sie bei Allergien und Unverträglichkeiten gut einschätzen können, was geeignet für Sie ist und was nicht. Die Kennzeichnung erfolgt im Ziffernsystem direkt im Speiseplan. In der zugehörigen Legende, die Sie jeweils unterhalb der Speisepläne finden, können Sie nachlesen, welche Ziffer für was steht. In all unseren Einrichtungen steht Ihnen außerdem eine aktuelle Mappe zur Einsicht zur Verfügung, die Sie über Allergene und Zusatzstoffe informiert. In unseren FAQ haben wir darüber hinaus viele Fragen bereits für Sie beantwortet. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit gerne an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort wenden. Auch unser Team der Abteilung Logistik Food steht für Rückfragen gerne zur Verfügung.
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Legende der Allergene und Zusatzstoffe im Studierendenwerk Gießen auf Englisch (136.83 KB) |
Zusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln absichtlich zugesetzt werden, um deren Eigenschaften, wie z.B. Geschmack, Haltbarkeit oder Aussehen zu optimieren und damit den Wünschen der Konsumenten anzupassen.
Die zugesetzten Stoffe können sowohl natürlichen als auch künstlichen Ursprungs sein. Für beide gilt, dass sie genehmigt und in der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung gelistet sein müssen. Zusatzstoffe sind in der Regel nur für bestimmte Lebensmittel und nur in limitierter Menge zugelassen. Manche Zusatzstoffe sind aufgrund möglicher negativer Auswirkungen auf die Gesundheit nicht ganz unumstritten. Die Häufigkeit allergischer Reaktion auf Nahrungsmittel hat in den vergangenen Jahren zugenommen, sodass der Zusatzstoffdeklaration eine immer größere Bedeutung zukommt.
Wir bemühen uns durch gezielten Einkauf und ein hohes Maß an eigener Zubereitung grundsätzlich um einen möglichst geringen Anteil an Zusatzstoffen in unseren Speisen. Leider ist dies nicht bei allen Lebensmitteln, wie z.B. Schinken, Salami oder Käse, möglich. Zur Information für unsere Gäste sind deklarationspflichtige Zusatzstoffe über ein Ziffernsystem mit Legende in den Speiseplänen und Aushängen gekennzeichnet.
Grundsätzlich sind allen Zusatzstoffen E-Nummern zugeordnet. Wer wissen möchte, welcher Stoff sich hinter welcher E-Nummer verbirgt, kann dies unter zusatzstoffe-online.de nachlesen.
1 | Farbstoff |
2 | Konservierungsstoff |
3 | Antioxidationsmittel |
4 | Geschmacksverstärker |
5 | Geschwefelt |
6 | Geschwärzt |
7 | Gewachst |
8 | Phosphat |
9 | Süßungsmittel |
10 | Alkohol |
11 | Mit einer Zuckerart und Süßungsmittel |
12 | Phenylalaninquelle |
13 | Koffeinhaltig |
Sonstige Kennzeichnungen |
|
---|---|
50 | Kakaobasierte Fettglasur |
30 | Glutenhaltiges Getreide |
31 | Krebstiere |
32 | Eier |
33 | Fisch |
34 | Erdnüsse |
35 | Sojabohnen |
36 | Milch |
37 | Schalenfrüchte |
38 | Sellerie |
39 | Senf |
40 | Sesam |
41 | Schwefeldioxid und Sulfide |
42 | Lupinen |
43 | Weichtiere |
30a | Weizen |
30b | Roggen |
30c | Gerste |
30d | Hafer |
30e | Dinkel |
30f | Kamut |
37a | Mandeln |
37b | Haselnüsse |
37c | Walnüsse |
37d | Cashewkerne |
37e | Pekannüsse |
37f | Paranüsse |
37g | Pistazien |
37h | Macadamia-/Queenslandnüsse |
Neben der Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen durch Zahlen, nutzen wir auch einige Symbole in unserem Speiseplan. Diese Symbole weisen Sie zum Beispiel auf bestimmte Zutaten hin, wie im Falle der Symbole für Rindfleisch, Alkohol oder Knoblauch. Wir nutzen die Symbolik aber auch, um Gerichte z.B. als neu oder hausgemacht zu kennzeichnen. Darüber hinaus erfahren Sie so auch etwas über die Zertifizierung mancher Lebensmittel wie z.B. bei der Verwendung des Logos von „MSC-C-55091 zertifiziert" zur Kennzeichnung von zertifiziertem Fisch.
Vegane und vegetarische Gerichte kennzeichnen wir durch die Verwendung eigener Symbole, die Sie ebenso wie alle anderen alphabetisch nach ihrer Bedeutung sortiert in der Tabelle finden.
Falls Sie Fragen zur Kennzeichnung innerhalb der Speisepläne haben, können Sie sich jederzeit gerne an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort wenden.
Alkohol | |
Fisch, konventionell | |
Frisch und hausgemacht | |
Geflügel | |
Gelatine | |
Knoblauch | |
Lammfleisch | |
Neu | |
Rindfleisch | |
Scharf | |
Schweinefleisch | |
Wild |
Aktionsgericht | |
Das Gericht verbessert die CO₂-Bilanz wesentlich. Der CO₂-Wert dieses Gerichts liegt unter der Hälfte des Durchschnitts-CO₂-Werts aller betrachteten Speisen. | |
Das Gericht verbessert die CO₂-Bilanz leicht. Der CO₂-Wert dieses Gerichts liegt unter dem Durchschnitts-CO₂-Wert aller betrachteten Speisen. | |
Das Gericht verschlechtert die CO₂-Bilanz. Der CO₂-Wert dieses Gerichtes liegt über dem Durchschnitts-CO₂-Wert aller betrachteten Speisen. | |
Ein Gericht wird dann als KlimaTeller ausgezeichnet, wenn es mindestens 50 Prozent weniger CO2e-Emmissionen verursacht als ein vergleichbares Gericht. |
MSC-C-55091 zertifiziert | |
Vegan | |
Vegetarisch | |
Der Wasserverbrauch für dieses Gericht liegt unter dem durchschnittlichen Vergleichswert aller betrachteten Speisen. | |
Der Wasserverbrauch für dieses Gericht ist maximal doppelt so hoch wie der durchschnittliche Vergleichswert aller betrachteten Speisen. | |
Der Wasserverbrauch für dieses Gericht ist mehr als doppelt so hoch wie der durchschnittliche Vergleichswert aller betrachteten Speisen. |
Dass in unseren Speiseplänen z.T. viele Zahlen für einzelne Komponenten hinterlegt sind, bedeutet nicht automatisch, dass wir dem Essen viele Stoffe zugesetzt haben. Wir nutzen die Zahlen, um deklarationspflichtige Allergene und Zusatzstoffe zu kennzeichnen, damit Sie im Falle einer Allergie oder Unverträglichkeit genau wissen, was Sie essen können und was nicht.
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Nr. 1169/2011 sieht vor, dass alle Speisen, die im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung angeboten werden, nach ihrem Gehalt an deklarationspflichtigen Allergenen gekennzeichnet werden müssen. Das gilt für alle gastronomischen Einrichtungen. Wir kommen dieser Kennzeichnungspflicht nach, während andere Betriebe dies leider nicht immer tun.
Unter einem Allergen versteht man verschiedenste kleine Eiweißstrukturen, die z.B. in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln, Pollen oder Tieren zu finden sind. In der Regel sind diese Eiweiße völlig harmlos. Bildet das Immunsystem jedoch fälschlicherweise Antikörper gegen diese harmlosen Stoffe aus, so kommt es bei Kontakt mit den Allergenen zu zum Teil starken Überreaktionen des Immunsystems. Da bei einer Allergie auf bestimmte Nahrungsmittel die einzige Therapie der Verzicht ist, ist es für Allergiker von hoher Bedeutung bei nicht selbst zubereiteten Speisen zu erfahren, ob das betreffende Allergen möglicherweise enthalten ist. Nur so kann er sich vor unbewusstem Allergenkontakt schützen.
Die folgenden 14 häufigsten Nahrungsmittelallergene sind deklarationspflichtig:
Nach der aktuellen Lebensmittelinformationsverordnung Nr. 1169/2011 sind die 14 deklarationspflichtigen Allergene nur zu nennen, wenn sie einer Speise laut Rezeptur direkt als Zutat zugesetzt werden, egal in welcher Menge (Ausnahme: SO2). Spuren, also unbeabsichtigte Kontaminationen einer Speise mit den genannten Allergenen, sind rein rechtlich gesehen nicht kennzeichnungspflichtig. Daher kennzeichnen auch wir keine Spuren von Allergenen. Bitte beachten Sie, dass eine Kreuzkontamination in Großküchen wie unseren nie ausgeschlossen werden kann.
Prinzipiell besitzen fast alle Nahrungsmittel Strukturen, die Allergien auslösen können. Da wir alle 14 Hauptallergene in unseren Einrichtungen verwenden, können wir Kreuzkontamination nicht zu 100 % ausschließen. Zur Sicherheit unserer Gäste verkaufen wir daher bewusst keine als „allergenfreie“ deklarierten Speisen.
Alle Produkte, die über den Einkauf und die Warenannahme in die Mensa gelangen, müssen schon vom Hersteller einwandfrei deklariert sein. Diese Deklaration übernehmen wir in unsere internen Dokumentationssysteme und können so unsere Rezepturen für alle Speisen korrekt deklarieren. Unser Mensa-Team hält sich bei der Speisenproduktion streng an die vorgegebenen Rezepturen sowie an organisatorische Vorgaben und Hygienevorschriften wie z.B. das getrennte Lagern, Vor- und Zubereiten von Lebensmitteln.
Um das Einhalten der Vorgaben sicherzustellen und mögliche Fehlerquellen aufzudecken, werden alle Prozesse regelmäßig überprüft. Dennoch können wir bei all diesen Maßnahmen eine unbewusste Kreuzkontamination nicht zu 100 % ausschließen.
Bei einer Allergie entwickelt das Immunsystem Antikörper gegen eigentlich völlig harmlose Stoffe, wie z.B. Nahrungsmittel. Isst man diese Nahrungsmittel dann wiederholt, kommt es zu einer Abwehrreaktion des Immunsystems mit zum Teil sehr schwerwiegenden Sofortreaktionen, wie Atemnot, Nesselsucht, Juckreiz und Schwellung der Haut oder Schleimhäute, Magen-Darm-Beschwerden und/oder Kreislaufbeschwerden bis hin zur Bewusstlosigkeit oder einem allergischen Schock.
Bei einer Unverträglichkeit liegt meist die eingeschränkte Fähigkeit des Darms zugrunde, manche Lebensmittelbestandteile, wie z.B. Laktose, Gluten oder Fruktose richtig zu verdauen oder abzubauen. So kommt es beim Verzehr u.U. zu Magen-Darm-Beschwerden, die schwerwiegende Folgen für das Magen-Darm-System nach sich ziehen können.
Die Abteilung Hochschulgastronomie des Studierendenwerks Gießen ist telefonisch montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr zu erreichen, freitags von 9.00 bis 14.30 Uhr.
Die Abteilung Hochschulgastronomie des Studierendenwerks Gießen ist telefonisch montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr zu erreichen, freitags von 9.00 bis 14.30 Uhr.