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BEZAHLMÖGLICHKEITEN

Bargeldlos Bezahlen mit den Hochschulausweisen oder den MensaCards des Studierendenwerks Gießen

In unseren Mensen, Cafeterien und Kaffeebars bezahlen Sie überwiegend bargeldlos mit Ihrem Hochschulausweis oder einer unserer MensaCards. Durch den bargeldlosen Verkauf von Speisen und Getränken beschleunigen wir die Abwicklung an den Kassen und verkürzen so Ihre Wartezeiten. 
Auch an unseren Heißgetränkeautomaten zahlen Sie bargeldlos mit Ihrem Ausweis bzw. der MensaCard. Eine Ausnahme bildet der Heißgetränkeautomat in der Cafeteria D13 in Gießen – hier zahlen Sie in bar mit Münzen. Auch die Snackautomaten in allen Einrichtungen akzeptieren nur Münzgeld.

Im Folgenden haben wir einige Informationen zum Bezahlvorgang bei uns zusammengestellt. Wenn Sie dennoch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort. 

Woher bekomme ich die erforderliche Karte?

Studierende
Studierende zahlen mit ihrem Studierendenausweis (Chipkarte), den sie bei der Einschreibung von ihrer Hochschule erhalten. Vor der ersten Benutzung der Studierendenausweise müssen diese initialisiert, d.h. freigeschaltet werden. Zu diesem Zweck stehen Ihnen in den folgenden Mensen und Cafeterien Initialisierungsstationen zur Verfügung:

Sollten Sie zu Studienbeginn Ihre Chipkarte noch nicht haben oder diese Ihnen aufgrund eines Defekts oder Verlusts nicht zur Verfügung stehen, so können Sie sich in unseren Mensen und Cafeterien bei Vorlage Ihrer Studienbescheinigung eine rote MensaCard gegen 5 Euro Pfand leihen. Die MensaCard ist sofort nutzbar, sie muss nicht extra freigeschaltet werden. Sobald Sie die Chipkarte von Ihrer Hochschule erhalten haben, geben Sie die rote MensaCard in einer unserer Einrichtungen ab und erhalten das Pfand sowie das noch auf der Karte befindliche Guthaben per Überweisung zurück.
Bitte beachten Sie, dass die rote MensaCard nur in Verbindung mit einem aktuellen Studierendenausweis bzw. einer aktuellen Studienbescheinigung gültig ist. Damit weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind, zum günstigen Preis für Studierende bei uns zu essen. Um Missbrauch zu verhindern, führt unser Team stichprobenartige Kontrollen durch.

Hochschulbedienstete
Hochschulbedienstete erhalten an der Kasse gegen 5 Euro Pfand eine blaue MensaCard, die sofort nutzbar ist und nicht extra frei geschaltet werden muss. Mit der blauen MensaCard erhalten Sie an den Kassen einen um 1 Euro niedrigeren Preis gegenüber dem Preis, den externe Gäste zahlen.

Um eine blaue MensaCard erwerben zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Technischen Hochschule Mittelhessen oder der Hochschule Fulda sind. Nutzen Sie dafür bitte unser Formular „Selbstauskunft", das an den Kassen für Sie zum Ausfüllen bereitliegt. Sie können dieses Formular gerne auch direkt hier herunterladen und ausgefüllt mitbringen:

Erwerb der blauen MensaCard: Antrag und Selbstauskunft (99.98 KB)

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Kasse überprüfen die Angaben im Formular dann mit einem von Ihnen vorzulegenden Ausweis (Personalausweis, Führerschein o. ä.) und händigen Ihnen dann eine blaue MensaCard aus. Die in Ihrem Antrag erhobenen Daten werden nicht weiterverarbeitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Der Antrag wird 6 Monate nach Antragsstellung datenschutzgerecht vernichtet. 
Wenn Sie einen Bedienstetenausweis bzw. eine Personalkarte Ihrer Hochschule besitzen, können Sie auch mit dieser Karte zahlen. Diese muss jedoch vor dem ersten Benutzen einmalig initialisiert, d.h. freigeschaltet werden. Zu diesem Zweck stehen Ihnen in den unter Punkt  „Studierende“ genannten Einrichtungen Initialisierungsstationen zur Verfügung.

Externe Gäste
Externe Gäste können an den Kassen eine schwarze MensaCard gegen 5 Euro Pfand erwerben. Die MensaCard ist sofort nutzbar und muss nicht extra freigeschaltet werden.

Bitte bewahren Sie Ihre Karten jeweils geschützt vor Beschädigungen auf und geben Sie sie in Ihrem eigenen Interesse nicht an Dritte weiter. 

Wie und wo kann ich mein Guthaben aufwerten?

Sie können das Guthaben auf Ihrer Karte jederzeit mit 5, 10 oder 20 Euro-Scheinen an einem unserer Aufwerter aufladen. Legen Sie dazu Ihre Karte bitte auf die Leseeinheit und schieben Sie dann den gewünschten Schein bzw. nacheinander mehrere Scheine in den dafür vorgesehenen Schlitz. Aufwerter finden Sie in den nachfolgend aufgeführten Mensen und Cafeterien. Aktuell besteht außerdem in der Mensa Otto-Behaghel-Straße (OBS) am Info-Point im Erdgeschoss, in der Mensa THM Gießen an der Kasse, in der Mensa THM Friedberg an der Kasse und in der Mensa Hochschule Fulda an der Kasse der Cafeteria die Möglichkeit, per Girocard aufzuladen. Bitte beachten Sie, dass es einen maximalen Ladebetrag gibt, der in den Aufwertern hinterlegt ist, sodass ein „Überladen“ der Karte technisch nicht möglich ist.

Um Lesefehler zu vermeiden, belassen Sie Ihre Karte bitte solange auf dem Aufwerter, bis der Buchungsvorgang abgeschlossen ist. Andernfalls kann es zu später nicht mehr nachvollziehbaren Fehlern kommen – was auch bedeutet, dass wir keine Erstattung vornehmen können. 

Wie funktioniert der Zahlungsvorgang an der Kasse?

An der Kasse legen Sie bitte Ihre Karte auf den dafür vorgesehenen Kartenleser. Dafür kann die Karte sogar im Portemonnaie bleiben. Den Studierendenpreis erhalten Sie, wenn Sie mit Ihrem Studierendenausweis (Chipkarte) oder mit der roten MensaCard plus gültigem Studierendenausweis bzw. Studienbescheinigung einer Hochschule zahlen. Der zu zahlende Betrag wird vom Guthaben auf der Karte abgezogen. Bitte beachten Sie jedoch, dass aktuell keine Bargeldaufladung an den Kassen der Mensen möglich ist. Um die Zahlvorgänge an den Kassen möglichst kurz zu halten, bitten wir Sie jedoch, Ihre Karte jeweils im Vorfeld an den Aufwertern aufzuladen.
Nach dem Bezahlvorgang wird das verbleibende Guthaben auf der Digitalanzeige des Kartenlesers angezeigt. 

Was mache ich, wenn ich meine MensaCard nicht mehr benötige?

Wenn Sie die Hochschule verlassen und sich das Guthaben auf Ihrem Studierendenausweis oder der MensaCard auszahlen lassen wollen, legen Sie Ihre Karte dafür bitte an einer unserer Kassen vor. Das darauf befindliche Guthaben wird dort „auf Null gestellt" und ein entsprechender Bon ausgegeben, auf dem der Betrag ersichtlich ist. Diesen Bon reicht unser Team zusammen mit einem durch Sie ausgefüllten Formular ans Rechnungswesen weiter. Kopierer gibt es in den Mensen und Cafeterien nicht – wer möchte, macht bitte selbst ein Foto der Dokumente.

Sie erhalten Ihr Guthaben sowie im Falle von MensaCards das Pfand in Höhe von 5 Euro dann per Überweisung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus hygienischen Gründen keine Barauszahlung vornehmen können.

Wer möchte, kann das Formular bereits vorab hier herunterladen, ausdrucken und vorausgefüllt mit zur Kasse bringen – so geht es schneller.

Wohin kann ich mich bei Fragen zur oder Problemen mit der Karte wenden?

Sollte es Probleme mit der Karte geben, dann wenden Sie sich bitte an unser Team vor Ort. 

Durch unsachgemäße Behandlung ist nicht auszuschließen, dass Karten unbrauchbar werden. Sollte Ihre Karte einen Defekt aufweisen, überweisen wir Ihnen anhand der Kartenseriennummer das letzte feststellbare Guthaben. Die Abwicklung erfolgt über einen in allen Mensen, Cafeterien und Kaffeebars erhältlichen Laufzettel, den Sie nach dem Ausfüllen in jeder Einrichtung des Studierendenwerks abgeben können. Alternativ können Sie uns den Beleg auch per Post zukommen lassen (Studierendenwerk Gießen | IT-Service-Desk | Otto-Behaghel-Straße 23 | 35394 Gießen).
Sofern Ihr Studierenden- bzw. Bedienstetenausweis einen Defekt aufweist, lassen Sie sich bitte von Ihrem zuständigen Studiensekretariat die Kartenseriennummer Ihrer defekten Karte auf dem Beleg eintragen, da ohne Kartenseriennummer keine Ermittlung des Restguthabens möglich ist.

Ein Muster des Laufzettels können Sie über unten stehenden Link aufrufen.

Muster Laufzettel Auszahlung Restguthaben bei defekten Ausweisen und MensaCards (196.34 KB)

Was ist, wenn ich meine Karte verliere?

Das Guthaben auf Ausweisen von Studierenden oder Bediensteten sowie auf MensaCards wird nicht außerhalb der Karte gespeichert und kann daher im Falle des Verlusts auch nicht erstattet werden. Auch das Pfand von MensaCards erstatten wir im Verlustfall nicht. 
Sofern Sie die Kartenseriennummer Ihrer MensaCard, Ihrer Mitarbeiterkarte bzw. Ihres Studierendenausweises kennen, können Sie bei uns telefonisch unter 0641 40008-200 oder per E-Mail an hochschulgastronomie@stwgi.de eine Sperrung der Karte veranlassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Sperrung nur an den Kassen, nicht aber an den Aufwertern und Automaten greift.

Wie verhält es sich bei der Kartennutzung mit dem Datenschutz?

Bei der Nutzung der Karten als elektronische Geldbörse werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet bzw. gespeichert. Die Verbuchung der Zahlungsvorgänge erfolgt anonym unter der Identnummer bzw. unter der auf den MensaCards aufgedruckten Kartennummer. 

KONTAKT

Studierendenwerk Gießen
Hochschulgastronomie
Otto-Behaghel-Straße 27
35394 Gießen

Telefon: 0641 40008-200
hochschulgastronomie@stwgi.de

Die Abteilung Hochschulgastronomie des Studierendenwerks Gießen ist telefonisch montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr zu erreichen, freitags von 9.00 bis 14.30 Uhr.

PERSÖNLICHER KONTAKT
Guido Wolf
Leitung Hochschulgastronomie | Ressortleitung Mensen
Telefon: 0641 40008-201

Annabell Diehl
Stellvertretende Leitung Hochschulgastronomie | Ressortleitung Cafeterien & Vending
Telefon: 0641 40008-202

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35394 Gießen

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hochschulgastronomie@stwgi.de

Die Abteilung Hochschulgastronomie des Studierendenwerks Gießen ist telefonisch montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr zu erreichen, freitags von 9.00 bis 14.30 Uhr.

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Guido Wolf
Leitung Hochschulgastronomie | Ressortleitung Mensen
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Annabell Diehl
Stellvertretende Leitung Hochschulgastronomie | Ressortleitung Cafeterien & Vending
Telefon: 0641 40008-202

© Studierendenwerk Gießen A.d.ö.R., Otto-Behaghel-Straße 23 – 27, D-35394 Gießen