Als Studierende sind Sie im Rahmen Ihres Studiums gesetzlich unfallversichert. Zusätzlich hat das Studierendenwerk Gießen für alle Studierenden der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Technischen Hochschule Mittelhessen und der Hochschule Fulda eine private Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen, abgeschlossen.
Wichtig: Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer über die Abteilung Beratung & Service des Studierendenwerks Gießen unverzüglich mitzuteilen.
Das Studierendenwerk Gießen hat für alle eingeschriebenen Studierenden der Justus-Liebing-Universität Gießen, der Technischen Hochschule Mittelhessen und der Hochschule Fulda eine Haftpflichtversicherung für Haftpflichtschäden, die sich aus der Teilnahme am Studium ergeben, abgeschlossen.
Zweck der Haftpflichtversicherung ist es, die Versicherten im Umfang des Versicherungsvertrages gegen Vermögensverluste zu schützen, die ihnen aus Haftpflichtansprüchen drohen. Die Deckungssumme beträgt je Schadensereignis pauschal 3.000.000 Euro. Die Gesamtleitung des Versicherers für alle Schadensereignisse ist auf das Doppelte der Deckungssumme pro Versicherungsjahr begrenzt.
Nicht versichert sind ferner:
Bitte beachten Sie, dass die Versicherung die Schadensmeldungen bearbeitet. Das Studierendenwerk leitet die Schadensmeldungen lediglich für Sie weiter und kann keinen Einfluss auf die Entscheidung der Versicherung nehmen. Das Formular zur Schadensmeldung können Sie gerne hier herunterladen.
Die gesetzliche Unfallversicherung
Im Rahmen von Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Ausbildung an der Hochschule genießen Studierende grundsätzlich Unfallversicherungsschutz. Dieser besteht bei Lehrveranstaltungen, Exkursionen und dem Weg von und zur Hochschule. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen:
Praktika von Studierenden sind jedoch nicht über die Hochschule versichert. Studierende sind während ihrer Praktikumszeit jeweils über das Unternehmen versichert, bei dem das Praktikum absolviert wird. Dies gilt auch bei Praktika, die über die Studienordnung vorgeschrieben sind, d.h. es wird nicht unterschieden, ob es sich um ein Pflichtpraktikum handelt oder um ein freiwilliges Praktikum.
Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren, sind über die Unfallkasse des Bundeslandes, in dem sie studieren (Ort der Immatrikulation), unfallversichert. Während eines Praktikums im Ausland sind die Studierenden über die Berufsgenossenschaft des dortigen Unternehmens (bitte immer direkt dort nachfragen) versichert.
Sollte Ihnen ein Unfall widerfahren, weisen Sie den Arzt bitte darauf hin, dass für die Folgen des Unfalls (möglicherweise) gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie, dass die Unfallanzeige von der Versicherung bearbeitet wird. Das Studierendenwerk leitet die Unfallanzeige lediglich weiter und kann keinen Einfluss auf die Entscheidung der Versicherung nehmen.
Die private Unfallversicherung
Über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus hat das Studierendenwerk Gießen eine private Unfallversicherung für alle Studierenden der Justus-Liebing-Universität Gießen, der Technischen Hochschule Mittelhessen und der Hochschule Fulda abgeschlossen. Versichert sind Unfälle während der Freizeit. Die private Unfallversicherung erbringt Leistungen im Todesfall sowie bei Invalidität und übernimmt Heil- sowie Bergungskosten. Ein Unfall muss der Versicherung unverzüglich über das Studierendenwerk Gießen angezeigt werden. Das dafür erforderliche Formular erhalten Sie gedruckt im Studierendenwerk – Sie können es aber auch direkt herunterladen, ausfüllen und bei uns einreichen.
Bitte beachten Sie, dass die Versicherung die Unfallanzeigen bearbeitet. Das Studierendenwerk leitet die Unfallanzeige lediglich weiter und kann keinen Einfluss auf die Entscheidung der Versicherung nehmen.
Alle Studierenden, die an staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.
Bis zum 25. Geburtstag können Studierende über die Eltern familienversichert sein. Dabei ist ein monatlicher Zuverdienst (ohne BAföG) von bis zu 470 EUR (ggf. zzgl. Werbungskostenpauschale) bzw. – wenn es sich um einen Minijob handelt – von bis zu 520 EUR möglich. Liegt der Verdienst über diesen Grenzen, muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden. Nach dem 25. Geburtstag müssen sich Studierende selbst versichern. Es gibt aber auch Ausnahmen: Z.B., wenn sich die Ausbildung aufgrund des Ableistens eines Freiwilligendienstes verzögert hat, kann die Familienversicherung noch so lange nach dem 25. Geburtstag weiter bestehen bleiben, wie der Dienst gedauert hat, maximal jedoch ein Jahr.
Sobald die Familienversicherung nicht mehr greift, besteht die Möglichkeit, sich günstig in der gesetzlichen Pflichtversicherung für Studierende zu versichern. Von dieser können sich Studierende zugunsten einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung befreien lassen, wenn sie vor dem Studium privat familienversichert waren bzw. sich privat versichern möchten.
Wichtig: Nach einer Befreiung von der gesetzlichen Pflichtversicherung für Studierende kann man während des Studiums nicht mehr zum Studierendentarif der gesetzlichen Krankenkasse wechseln! Nähere Infos geben die Krankenkassen.
Die Pflichtversicherung endet in der Regel mit dem Abschluss des Studiums oder wenn man über 30 Jahre alt ist.
Sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte BAföG-beziehende Studierende gibt es einen erhöhten Bedarf im BAföG.
Informationen zur Krankenversicherung für internationale Studierende finden Sie hier:
Krankenversicherung internationale StudierendeTelefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag: 9.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 14.30 Uhr
Offene Sprechzeiten:
(keine Terminvereinbarung erforderlich)
Montag | Mittwoch | Freitag: 10.00 – 14.00 Uhr
Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine Videoberatung oder einen Termin außerhalb der offenen Sprechzeiten zu vereinbaren.
In der Zeit vom 23. Dezember 2023 bis zum 7. Januar 2024 hat das Studierendenwerk Gießen Betriebsferien und ist daher geschlossen. Ab Montag, den 8. Januar 2024 ist die Abteilung zu den geltenden Zeiten wieder für Sie da.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag: 9.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 14.30 Uhr
Offene Sprechzeiten:
(keine Terminvereinbarung erforderlich)
Montag | Mittwoch | Freitag: 10.00 – 14.00 Uhr
Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine Videoberatung oder einen Termin außerhalb der offenen Sprechzeiten zu vereinbaren.
In der Zeit vom 23. Dezember 2023 bis zum 7. Januar 2024 hat das Studierendenwerk Gießen Betriebsferien und ist daher geschlossen. Ab Montag, den 8. Januar 2024 ist die Abteilung zu den geltenden Zeiten wieder für Sie da.