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UN-Behindertenrechtskonvention | Aktionsplan Inklusion

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Auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention haben die hessischen Studierendenwerke gemeinsam in einem breit angelegten Prozess einen Aktionsplan erstellt, dessen Ziele und Maßnahmen sich darauf ausrichten, chancengerechte Zugangs- und Studienbedingungen für Studierende mit Beeinträchtigungen zu ermöglichen. Der im Januar 2020 vorgestellte Aktionsplan definiert Handlungsfelder, in denen das Thema Inklusion in den Studierendenwerken besonders beleuchtet und vorangetrieben werden soll. Sie können ihn über unten stehenden Link herunterladen.

Aktionsplan der hessischen Studierendenwerke (3.16 MB)

Trotz bereits vielfältiger Anstrengungen kann der vorliegende Aktionsplan lediglich den Ausgangspunkt der Tätigkeit der Studierendenwerke auf dem Weg in ein vollständig inklusives und diskriminierungsfreies Studium darstellen. Er wird daher fortlaufend evaluiert, fortgeschrieben und angepasst. Eine erste Evaluierung ist für das Jahr 2024 vorgesehen.

Aktionsplan Inklusion des Studierendenwerks Gießen

Auf Basis der gemeinsam definierten Handlungsfelder und deren Oberziele, denen sich alle fünf Studierendenwerke im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenerfüllung und gesellschaftlichen Verantwortung verpflichtet fühlen, hat das Studierendenwerk Gießen einen eigenen Aktionsplan erstellt. Die dort aufgeführten konkreten Maßnahmen sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dabei helfen, die operativen Ziele in den kommenden Jahren Schritt für Schritt zu erreichen. Da wir uns für eine diskriminierungsfreie Studienzeit einsetzen wollen, behandeln wir nicht nur Aspekte von Behinderung und chronischer Erkrankung, sondern nehmen auch andere Aspekte in den Fokus, wie z.B. die Frage nach genderneutraler Kommunikation.

Die Meinung von zwei unserer Studierenden zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind: 

„Das Mensapersonal ist überall wo ich gegessen habe hilfsbereit und kompetent. Sie helfen bei der Speiseauswahl, der Suche eines freien Platzes und helfen beim Tragen des Tabletts mit großer Ruhe. Das Preisleistungsverhältnis ist gut.“
Simone, Lehramt, 12. Semester, Körperbehinderung

 „Ich war in Bezug auf meine spezielle Beeinträchtigung bereits öfters in der Sozialberatung des Studierendenwerks. Ich kann nur bestätigen, dass die Mitarbeiterinnen immer ein offenes Ohr für meine Anliegen hatten, alle Möglichkeiten mit mir durchgegangen sind und sich auch persönlich für mich eingesetzt haben.“
Wonjae, Theologie, 3. Semester, Neurologische Erkrankung

Bemerkungen aufgrund der Corona-Pandemie

Im Jahr 2019 hat sich das Studierendenwerk Gießen zusammen mit den anderen hessischen Studierendenwerken auf den Weg gemacht, die UN-Behindertenrechtskonvention in konkrete, lokal umsetzbare Aktionspläne zu „übersetzen“. Obwohl dann im Frühjahr 2020 die Corona-Pandemie auftrat und etliche Maßnahmen aufgrund der Schließung von Einrichtungen, Kurzarbeit und anderer Einschränkungen nicht umsetzbar waren, haben wir unsere Ziele nicht aus den Augen verloren und an der Umsetzung soweit wie möglich weitergearbeitet.

Der Fortschritt der Maßnahmen wird hier in regelmäßigen Abständen dokumentiert und aktualisiert.

Handlungsfeld 1 – Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit
Mitwirkung bei der Bewusstseinsbildung für die Belange von Studierenden mit Behinderung, chronischen und psychischen Erkrankungen


Ausgangssituation in Gießen

Das Angebot des Studierendenwerks Gießen steht allen Studierenden der Hochschulen in Gießen, Fulda, Friedberg und Wetzlar offen. Eine besondere Aufgabe ist es, jene Studierende zu unterstützen, die sich auf Grund ihrer sozialen Herkunft oder ihrer persönlichen oder gesundheitlichen Situation nicht voll auf ihr Studium konzentrieren können. Ein wichtiges Ziel ist, dass alle die gleichen Chancen haben ein Studium zu beginnen und es erfolgreich abzuschließen. Um aktiv Studierende und die Öffentlichkeit zu diesem Thema zu sensibilisieren sind folgende Maßnahmen geplant und/oder bereits umgesetzt:

1.1 Ziele und Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention bekannt machen
  • Im Jahr 2019 haben wir einen „Aktionsplan Inklusion“ erstellt und 2020 auf unserer Website veröffentlicht.
  • Aktualisierungen der Maßnahmen werden laufend eingepflegt.
1.2 Nutzung der sozialen Medien, um Studierende für das Thema zu sensibilisieren
  • Seit 2020 verstärken wir die Berichterstattung zum Thema "Studieren mit Behinderung", ggf. durch Einbeziehung von Studierenden mit Behinderung.
  • Bislang konnten wir noch keine Kooperation eingehen. Alternativ haben wir 2022 ein Video (mit Untertiteln) über unser Beratungsangebot realisiert.
1.3 Verstärkung der Werbemaßnahmen für die Angebote von Beratung & Soziales
  • Wir geben regelmäßige Hinweise in den sozialen Medien auf unsere Beratung für behinderte und chronisch kranke Studierende; auch durch praktische Beispiele und ggf. durch Einbeziehung von Studierenden mit Behinderung.
  • Social-Media-Posts zu Leistungen der Abteilung beinhalten in der Regel auch immer einen Hinweis auf die Beratung für behinderte und chronisch kranke Studierende.
  • Die regelmäßigen Begrüßungsveranstaltungen für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung in Kooperation mit den Hochschulen werden über verschiedene Kanäle kommuniziert.
1.4 Schulung der Beschäftigten (mit Kundenkontakt) für die besonderen Bedürfnisse
  • Wir sensibilisieren im Umgang mit und in der Unterstützung von Studierenden mit Behinderung am jeweiligen Arbeitsplatz und schulen zum Thema „Nachteilsausgleich“.
  • 2022 haben wir interne Schulungen für die Abteilungen Wohnen und Studienfinanzierung (BAföG) durchgeführt.
Handlungsfeld 2 – Barrierefreie Gebäude und Einrichtungen
Hinwirkung auf die Herstellung barrierefreier Infrastruktur


Ausgangssituation in Gießen 
Die Gebäudesituation des Studierendenwerks Gießen ist vielfältig. Neben dem eigenen Gebäudebestand gibt es überlassene Gebäude vom Land Hessen sowie angemietete Wohnheime. Die gesetzliche Anforderung der baulichen Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für die Nutzung von Gebäuden durch das Studierendenwerk. 

Die Barrierefreiheit wird bei neuen Gebäuden in der Planungsphase berücksichtigt. Bei den älteren Gebäuden, die nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen entsprechen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

2.1 Orientierung an allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Barrierefreiheit/-armut/Rollstuhlgeeignetheit bei Neubau und Sanierung
  • Wir haben laufend die Barrierefreiheit bei allen Bauprojekten im Blick (in Wohnheimen, in allen gastronomischen Einrichtungen und Einrichtungen der Verwaltung).
  • Wir berücksichtigen die Barrierefreiheit in der Planungsphase (aktuell Bau der neuen Mensa, Wohnheime).
  • Externe und interne Architekten werden darauf hingewiesen, dass - soweit baulich möglich - Barrierefreiheit anzustreben ist.
  • Im Jahr 2021 haben die Bauarbeiten für zwei Studierendenwohnheime begonnen mit insgesamt 13 barrierefreien Wohnheimplätzen in Einzelapartments und WG-Zimmer nach DIN 18040 in Gießen sowie zwei Einzelapartments in Fulda. Die Neubauten werden 2023 fertiggestellt.
2.2 Systematische Bestandsaufnahme von Barrieren im Bestand und Hinwirken auf deren Beseitigung (z.B. Zugangstüren Verwaltungsgebäude, Mensen)
  • Wir identifizieren anlassbezogen bei Bestandsgebäuden mögliche Barrieren und prüfen deren Behebung. Eine systematische Auflistung ist derzeit aufgrund mangelnder Personalkapazitäten im Bereich Arbeitssicherheit nicht möglich.
2.3 Hinwirkung, dass Gebäude, die das Studierendenwerk nutzt und im Eigentum der Hochschulen sind, behindertengerecht ausgestattet werden
  • Wir wirken in Gesprächen laufend darauf hin, dass die Eigentümer der Gebäude, die vom Studierendenwerk genutzt werden, ebenfalls die Barrierefreiheit umsetzen/mitdenken.
  • In Liegenschaftsgesprächen mit JLU, THM, HS Fulda und dem Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen weisen wir immer darauf hin, dass Barrierefreiheit anzustreben ist.
Handlungsfeld 3 – Barrierefreie Information und Kommunikation
Barrierefreie Kommunikation


Ausgangssituation in Gießen
Das Studierendenwerk Gießen informiert durch verschiedene Kanäle/Instrumente: Pressemitteilungen, eigene Website, auf Instagram, Twitter, YouToube und Facebook, über Monitore in Mensen & Cafeterien, durch Flyer zu verschiedenen Themen, mit Plakaten und Aufstellern in Mensen, Cafeterien, Wohnheimen, Kitas und im Verwaltungsgebäude.
Unabhängig von Gesetzen und Verordnungen haben wir die neue Website so beauftragt, dass sie allen Usern so barrierefrei wie möglich zugänglich ist.
In diesem Handlungsfeld sollen folgende Ziele verfolgt werden:

3.1 Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei Gestaltung der Website
  • Bei Programmierung der neuen Website in 2019 wurden die Vorgaben der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) durch die Webagentur erfüllt. Eine Umschaltfunktion für Sehbehinderte ist gegeben.
  • Wir haben eine eigene Vorgabe für eine genderneutrale Ansprache entwickelt und auf der Website umgesetzt.
3.2 Erstellung barrierefreier Infomaterialien, Formulare und Vorlagen
  • Wir prüfen welche (Online)-Formulare und Infomaterialien in barrierefreier Version zur Verfügung gestellt werden können (z.B. Wohnheimantrag, Schadensmeldung, Feedback, BAföG, Anmeldungen LI u.a.)
  • Wir prüfen, in welchen weiteren Formaten Infomaterialien bereitgestellt werden können (Podcasts für Sehgeschädigte usw.). Unsere Videos werden bereits mit Untertiteln versehen.
3.3 Bestehende unterstützende Leistungen besser kommunizieren/ ausschildern (z.B. Treppenlift im Verwaltungsgebäude), damit sowohl Besucherinnen und Besucher als auch Beschäftigte wissen, wie die Dinge funktionieren
  • Wir veröffentlichen und pflegen eine Liste der bestehenden (und aller zukünftigen) unterstützenden Leistungen, um diese besser kommunizieren zu können.
3.4 Transparente Informationen über Allergene/Zusatzstoffe
  • Wir prüfen, ob die aktuelle Kennzeichnung von unseren Gästen als transparent/ausreichend erachtet wird, im Rahmen der nächsten Kundenzufriedenheitsbefragung 2023.
Handlungsfeld 4 – Beschäftigte und Auszubildende
Präventionsangebote zur Gesunderhaltung sowie Schaffung und Erhaltung behindertengerechter Arbeitsplätze 


Ausgangssituation in Gießen
Im Studierendenwerk Gießen arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt miteinander. Menschen mit Behinderung werden über das gesetzlich vorgeschriebene Maß beschäftigt. In Rückkehr- und betrieblichen Eingliederungs-gesprächen wird festgestellt, ob durch die Gestaltung des Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitsumgebung Verbesserungen geschaffen werden können. Regelmäßige Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsbegehungen gehören zum Standard. Weitere Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

4.1 Systematische Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Funktion und Tätigkeit der Schwerbehindertenbeauftragten
  • Wir haben ein standardisiertes Verfahren zur Bekanntmachung erarbeitet und in unserem System hinterlegt.
  • Wir kommunizieren die Tätigkeit der Schwerbehindertenbeauftragten regelmäßig über Flyer und Aushänge, per E-Mail, bei Versammlungen, im Kolloquium, via Newsletter und bei Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
4.2 Systematische Erhöhung des Bekanntheitsgrades über die Möglichkeiten zur Gesunderhaltung am Arbeitsplatz und zur Prävention von Beschwerden, die am Arbeitsplatz entstehen
  • Wir haben ein standardisiertes Verfahren „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ entwickelt und verbreiten die Informationen über Flyer und Aushänge, per E-Mail, bei Versammlungen, via Newsletter und die Mitarbeiterbroschüre usw.
  • Wir nutzen die Möglichkeiten zur Gesunderhaltung am Arbeitsplatz fortlaufend für das Arbeitgebermarketing, z.B. bei Stellenanzeigen, auf der Website, auf Messen usw.
4.3 Betriebliches Eingliederungsmanagement: weiterer Ausbau von gesundheitsfördernden Maßnahmen und strukturierten präventiven Angeboten zur Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Wir führen fortlaufend Rückkehr- und betriebliche Eingliederungsgespräche, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen, die zur Erhaltung der Gesundheit beitragen.
  • Wir arbeiten mit Krankenkassen und anderen Kooperationspartnern zusammen, z.B. für folgende Angebote: vergünstigte Nutzung des THM-Fitnessstudios, Nutzung von E-Bikes für dienstliche Fahrten, Videos „Gesunderhaltung – Aktives Büro“.
4.4 Jugendvertretung: eine Vertretung für die Auszubildenden und jungen Beschäftigten finden
  • Wir haben im Rahmen der Personalratswahl 2020 eine junge engagierte Mitarbeiterin für dieses Amt gefunden.
4.5 Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in allen Arbeitsbereichen und Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für diese Zielgruppe
  • Wir haben mit der neuen Website die Möglichkeit einer barrierefreien Seite für die Stellenvermittlung geschaffen.
  • Wir richten jederzeit bei Bedarf behindertengerechte Arbeitsplätze ein und stellen Hilfsmittel zur Verfügung.
  • Wir bevorzugen bei gleicher Eignung Menschen mit Behinderung bei Einstellung.
  • Wir beschäftigen Menschen mit Behinderung über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus.
  • Wir prüfen in 2023, ob durch Hilfsmittel öffentlicher Träger sowie verstärkter Kooperation mit dem Integrationsamt und der Lebenshilfe die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung weiter erhöht werden kann.
4.6 Unterstützung von gehörlosen Gästen und Beschäftigten
  • Wir haben geprüft, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gebärdensprache können oder bereit sind, diese zu erlernen. Dies konnte nicht umgesetzt werden – alternativ wurde eine Liste von Gebärdensprachdolmetschern für den Bedarfsfall hinterlegt.
Handlungsfeld 5 – Beratung und Betreuung
Hilfe für Studierende in besonderen Lebenslagen, damit Studieren gelingt


Ausgangssituation in Gießen
Die Sozialberatung des Studierendenwerks Gießen bietet von Montag bis Freitag u.a. eine Beratung für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung. Sie arbeitet aktiv mit den Vertretungen der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Technischen Hochschule Mittelhessen und des AStAs der JLU in der Gießener AG „Barrierefreies Studieren“ zusammen, die sich zur Aufgabe gemacht hat, Angebote zum Thema Studieren mit Behinderung stets zu verbessern.

5.1 Verstärkte Kooperation mit Behörden und Beratungsstellen beim Finden von individuellen Lösungen
  • Wir pflegen den regelmäßigen Kontakt und die verstärkte Teilnahme an Arbeitskreisen. Seit 2023 gibt es den neuen Arbeitskreis an der THM „Psychische Gesundheit im Studium“.
  • Wir begrüßen jedes Semester gemeinsam mit den beiden Hochschulen in Gießen die Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung.
  • Wir vermitteln bei Bedarf im Verlauf der Beratung zu anderen spezialisierten Beratungsstellen.
5.2 Barrierefreie Kommunikation in der Beratung
  • Wir bieten eine regelmäßig Sprechstunde an (Montag | Mittwoch | Freitag: 12.00 – 14.00 Uhr u.n.V.).
  • Wir bilden unsere Beraterinnen regelmäßig durch Schulungen und Seminare weiter.
  • Wir beraten in Räumen, die ebenerdig sind und durch eine selbstöffnende Eingangstür erreichbar sind und halten eine behindertengerechte Toilette in nächster Nähe vor.
  • Wir haben 2021 unseren Leitfaden „Informationen für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung“ aktualisiert und auf der Website zum Download eingestellt. In 2023 prüfen wir die Möglichkeit einer barrierefreien Version.
Handlungsfeld 6 – Studentisches Wohnen
Erhaltung und Schaffung barrierefreien Wohnraums


Ausgangssituation in Gießen
Das Studierendenwerk Gießen betreibt an den drei Hochschulstandorten Gießen, Fulda und Friedberg Wohnheime mit 3.472 Plätzen. Studierende können in Einzelzimmern, Einzel- und Doppelapartments sowie Dreizimmerwohnungen wohnen. An allen Standorten stehen behinderten Studierenden fachgerecht eingerichtete Apartments zur Verfügung. Viele Wohnheime sind mit einem Fahrstuhl ausgestattet, einige wurden bereits nachgerüstet. Eine Übersicht über alle behindertenfreundlichen  Ausstattungsmerkmale wurde neben weiteren Maßnahmen umgesetzt.

6.1 Kenntnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über barrierefreie Ausstattung in den Wohnheimen
  • Wir haben einen Übersichtsplan mit den einzelnen behindertengerechten und –freundlichen Ausstattungsmerkmalen erstellt. Beispielhaft sind folgende Punkte in allen Zimmern erfüllt: stufenlos erreichbar; rollstuhlbefahrbarer Duschplatz; unterfahrbares Waschbecken; Stützgriffe am WC, im Duschbereich und am Bett.
6.2 Ausstattungsstandard für behindertengerechten Wohnraum erreichen
  • Ob ein einheitlicher Standard für die Ausstattung behindertengerechten Wohnraums in allen entsprechenden Zimmern sinnvoll und umsetzbar ist, wird laufend geprüft. Dafür wurde eigens ein Ablaufplan erstellt und in den Übersichtsplan aus 6.1 integriert.
6.3 Barrierefreier Zugang zum Verwaltungsgebäude und in Wohnheime
  • Wir haben 2020 geprüft, ob an den jeweiligen Gebäuden eine elektrische Eingangstür eingebaut werden kann: in Fulda (Wohnheim Heinrich von Bibra-Platz) wurde eine elektrische Eingangstür in 2022 eingebaut. In Gießen ist der Einbau von elektrischen Türen wegen bautechnischer Gegebenheiten z. Zt. in keinem Wohnheim möglich. 
6.4 Schaffung von Behindertenparkplätzen
  • Wir haben 2020 geprüft, ob und wo bereits (ausreichend) Behindertenparkplätze existieren und ggf. weitere Behindertenparkplätze zu schaffen sind: eine Ausweisung von Behindertenparkplätzen ist bei den bestehenden Wohnheimen aufgrund der hohen Kapazität von Parkplätzen nicht erforderlich. Bei den neuen Wohnheimen sind diese entsprechend gekennzeichnet. Langfristig wird bei Bedarf eine Nachrüstung von Kennzeichnungen vorgenommen.
Handlungsfeld 7 – Hochschulgastronomie
Schaffung barrierefreier Bedingungen zur Nutzung des hochschulgastronomischen Angebots


Ausgangssituation in Gießen
Das Studierendenwerk Gießen betreibt an den vier Hochschulstandorten Gießen, Friedberg, Fulda und Wetzlar Mensen, Cafeterien und Kaffeebars sowie Automaten zur Selbstverpflegung. Während der Mittags- und Abendmensa finden Sie bei uns verschiedene fleisch- und fischhaltige sowie vegetarische oder vegane Angebote im Speiseplan. Wir legen großen Wert auf Service, Kundenfreundlichkeit und Qualität und servieren viele Gerichte aus eigener Herstellung mit z. B. frischem Schweine-, Rind- und Wildfleisch sowie Kartoffeln aus regionaler Herkunft. Selbstverständlich sind transparente Informationen über Allergene und Zusatzstoffe. Wickeltische, Kinderhochstühle, Spielecken und Mikrowellen zum Erwärmen von Babykost gehören auch in fast allen Mensen zum Angebot. Der Abbau von Barrieren in den unterschiedlichen Gebäuden wird ein Schwerpunkt in der Hochschulgastronomie sein.

7.1 Kurzfristige barrierefreie Nachrüstung der Mensen und Cafeterien
  • Wir haben 2021 die Voraussetzungen für die Installation eines Treppenliftes am letzten Aufgang zum Speisesaal in der Mensa OBS geprüft: da laut Brandschutzordnung die Treppenaufgänge als Fluchtwege gekennzeichnet sind, ist die Maßnahme nicht umsetzbar.
  • Wir haben 2021 alle Mensen mit Tablettwagen - analog der Mensa OBS - ausgestattet.
  • Wir haben 2021 geprüft, ob in den Eingangsbereichen oder im Innenbereich aller Einrichtungen Rampen installiert werden sollten: Alle Mensen sind bereits barrierefrei zugänglich, bis auf die Mensa OBS – hier erfolgt ein barrierefreier Neubau. Alle Cafeterien bis auf das CaféPlus sind ebenfalls barrierefrei zu erreichen. Da sich dies im Gebäude der THM befindet, kann das Studierendenwerk die THM nur auf eine Nachrüstung hinweisen.
  • Wir haben 2021 geprüft, ob die Außen- und Innentüren in die Gastbereiche leicht zu öffnen sind oder ggf. mit elektrischen Türöffnern versehen werden können: In der OBS ist dies nicht umsetzbar – stattdessen wurde ein Aushang mit Rufnummer angebracht, die für Hilfestellung beim Türöffnen gewählt werden kann. Im Mildred-Harnack-Fish-Haus ist ein separater Eingang mit Automatik vorhanden. Die Mensa Hochschule Fulda hat seitens der Hochschule Automatik-Türen eingerichtet. Die Mensen der THM haben teilweise Automatik-Türen, für eine Nachrüstung liegt die Zuständigkeit bei der THM.
  • Wir haben 2021 geprüft, ob Aufwerter und Initialisierungsgeräte in rollstuhlgerechter Höhe angebracht werden sowie für Sehbehinderte mit Braille-Schrift versehen werden können: Da diese in 2023 im Rahmen eines neuen Kassensystems abgeschafft werden, ist ein Nachrüsten nicht mehr sinnvoll. Für das neue System wurde die Firma beauftragt, die webbasierten Anwendungen barrierefrei zu gestalten.
  • Wir haben 2022 geprüft, ob Automaten und Kaffeemaschinen mit Braille-Schrift bzw. Sprachsteuerung versehen werden können: Laut Hersteller kann eine Sprachsteuerung derzeit nicht umgesetzt werden.
  • Wir haben 2022 geprüft, ob die Tassenausgabe- und rücknahmeautomaten mit Braille-Schrift versehen werden können, da diese sonst nicht unterscheidbar sind: Es wurde 2023 bei einer Fachfirma eine Anfrage über ein Gesamtangebot für alle Automaten gestellt. Eine Umrüstung ist mit hohem technischem und finanziellem Aufwand verbunden. Sobald ein Angebot vorliegt, wird die Umsetzung von der Geschäftsführung entschieden.
  • Wir haben 2021 geprüft, ob die Wege zu und in den Mensen mit einem Leitsystem für Blinde ausgestattet werden können: Die Maßnahme ist nicht umsetzbar, da es außerhalb der Mensa zu viele verschiedene Bodenmaterialien gibt.
  • Wir haben 2021 geprüft, ob aus Gründen der Verständlichkeit und Lesbarkeit mit dem Vorleseprogramm für Sehbehinderte einzelne Gerichte exakten Aufgängen zugeordnet sowie die Allergene am Ende eines Gerichts aufgelistet werden können: Leider ist derzeit keine technische Schnittstelle vorhanden – evtl. kann eine Lösung über eine spätere STW-App erfolgen.
  • In der Nähe der Kassen wurden 2022 in den Mensen und Cafeterien Tische für Studierende mit Gehbehinderung mit einem entsprechenden Aufsteller ausgewiesen. Diese bieten einen breiteren Zugang für Rollstühle sowie Stockhalter.
7.2 Schulung der Beschäftigten für die besonderen Bedürfnisse
  • Im Rahmen der Einführung der Inklusionstische haben wir 2022 das Personal im Umgang mit den Gästen mit Behinderung sensibilisiert und geschult.
  • Wir geben jederzeit bei Bedarf Hilfestellung durch das Personal, wenn die oberen Fächer der Ausgabe-Theken nicht erreichbar sind.
Handlungsfeld 8 – Studienfinanzierung
Schaffung barrierefreier Beratungsbedingungen


Ausgangssituation in Gießen
Das Studierendenwerk leistet hoheitliche Aufgaben im Bereich der Studienfinanzierung. Eine gesicherte Finanzierung bildet die Grundlage für ein erfolgreiches Studium. Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen, wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Da die Förderungsmöglichkeiten sehr von den persönlichen Voraussetzungen abhängig sind, gibt es vom montags, mittwochs und freitags von 10.00 bis 14.00 Uhr, persönliche Unterstützung bei der Antragstellung.

8.1 BAföG-Antragsstellung barrierefrei ermöglichen
  • Wir wirken in den Sitzungen des Akademischen Förderwerks kontinuierlich darauf hin, dass die Formblätter barrierefrei zur Verfügung gestellt werden (in Kooperation mit den verschiedenen Ministerien).
  • Wir bieten die Möglichkeit der offenen Sprechstunde (Montag | Mittwoch | Freitag: 10.00 – 14.00 Uhr) sowie der Terminvereinbarung zur Beratung in Einzelgesprächen im Front-Office.
  • Wir bieten persönliche Unterstützung bei der Antragstellung.
Handlungsfeld 9 – Kinderbetreuung
Berücksichtigung der Bedarfe von Integrationskindern in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen


Ausgangssituation in Gießen
Zwei Kitas mit insgesamt 40 Plätzen für Kinder im Alter von 10 Monaten bis drei Jahren betreibt das Studierendenwerk Gießen. 35 Plätze werden ausschließlich an Kinder von Studierenden vergeben. Ein wichtiger Baustein des pädagogischen Konzeptes ist die optimale, nachhaltige und individuelle Förderung jedes Kindes, unabhängig der Herkunft, des Geschlechts oder der Einschränkung. Denn Vielfalt bedeutet mehr Leben.

9.1 Profil in Bezug auf Integrationsplätze schärfen
  • Wir richten unser pädagogisches Konzept, das 2023 überarbeitet wird, auf Inklusion aus.
  • Wir achten kontinuierlich bei der Besetzung von Stellen auf speziell geschultes Fachpersonal (Heil- und Sonderpädagogen) im pädagogischen Team bzw. prüfen das Angebot einer speziellen Schulung.
  • Wir schaffen bei Bedarf für Kinder benötigte Ausstattung und Hilfsmittel an.
  • Wir kümmern uns bei Aufnahme eines sogenannten „I-Kindes“ um alle zusätzlichen Aufgaben (wie zusätzliches Personal, geänderte Personaleinsatzplanung und Arbeitsabläufe, Kooperationen mit Fachstellen, usw.).
Handlungsfeld 10 – Förderung kultureller, sportlicher und sozialer Interessen
Barrierefreie Gestaltung der (inter-)kulturellen Angebote


Ausgangssituation in Gießen
Das Studierendenwerk Gießen betreibt in Kooperation mit der Justus-Liebig-Universität Gießen ein interkulturelles Begegnungszentrum „Lokal International“, das schon mehrfach ausgezeichnet wurde. Alle Studierenden haben ein Leben neben dem Studium und auch hier gilt es, eine Teilnahme unabhängig der Herkunft, des Geschlechts oder der Einschränkung möglich zu machen. Dies ist das Ziel in Handlungsfeld 10.

10.1 Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lokal International
  • Wir schulen in Bezug auf die Belange und den Umgang mit Gästen und Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmern mit Behinderung.
10.2 Zurverfügungstellen von Räumen
  • Wir stellen bei Anfrage Räume für studentische Initiativen (u.a. zu dem Thema Behinderung und Diversität) zur Verfügung.

KONTAKT

Studierendenwerk Gießen
Beratung & Soziales
Otto-Behaghel-Straße 25
35394 Gießen

Telefon: 0641 40008-160
beratung.soziales@stwgi.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag: 9.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 14.30 Uhr
Offene Sprechzeiten:
(keine Terminvereinbarung erforderlich)
Montag | Mittwoch | Freitag: 10.00 – 14.00 Uhr

Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine Videoberatung oder einen Termin außerhalb der offenen Sprechzeiten zu vereinbaren.

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© Studierendenwerk Gießen A.d.ö.R., Otto-Behaghel-Straße 23 – 27, D-35394 Gießen