Der Internationale Studierendenausweis ISIC (International Student Identity Card) ist der einzig weltweit anerkannte internationale Studierendenausweis. Ob auf Reisen um die Welt, bei Freizeitangeboten in der Heimatstadt oder beim Online-Shopping, mit ISIC kommen Studierende in über 130 Ländern in den Genuss vielfältiger Ermäßigungen. Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum. Alles Wissenswerte über ISIC erfahren Sie unter www.isic.de.
So können Sie Ihren ISIC-Ausweis bei uns beantragen:
Der ISIC-Ausweis wird virtuell ausgestellt. Bitte wenden Sie sich an die Abteilung Beratung & Soziales, wenn Sie Fragen rund um den ISIC-Ausweis haben oder diesen beantragen möchten.
Für die Beantragung des ISIC bringen Sie bitte Folgendes mit:
- aktuelle Studienbescheinigung
- Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- 18 Euro
So geht's weiter: Nachdem wir Ihre Daten erfasst und übermittelt haben, erhalten Sie eine automatische E-Mail durch das Ausstellungssystem, in der alle weiteren Schritte erklärt werden, u.a. Download und Nutzung der ISIC-App. Ihr Foto können Sie selbst in der App hochladen. Wer möchte, kann zusätzlich eine Plastikkarte über die Website von ISIC beantragen.
Alle Studierenden unterliegen in Deutschland der allgemeinen Krankenversicherungspflicht – ohne eine Krankenversicherung kann man sich nicht an einer Hochschule immatrikulieren.
Es gibt gesetzliche und private Krankenversicherungen.
Wichtig: Da Privatversicherungen Gesundheitsrisiken z.T. nur unvollständig abdecken, wird dringend dazu geraten, sich bei Beginn des Fachstudiums nicht von der gesetzlichen Versicherungspflicht zugunsten einer Privatversicherung befreien zu lassen – zumal eine Rückkehr in die gesetzliche Pflichtversicherung für Studierende während des gewählten Studiengangs nicht möglich ist.
Aber nicht alle Studierenden haben die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende aufgenommen zu werden. Dies betrifft z.B. Besucherinnen und Besucher von Sprachkursen oder Studienkollegs, Studierende, die über 30 Jahre alt sind oder sich in einem Ergänzungs-, Aufbau- oder Promotionsstudium befinden. Sie müssen sich dann entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.
Rahmenvereinbarung VELA Versicherungsdienst
Das Deutsche Studierendenwerk hat für Studierende, die sich nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern können, eine Rahmenvereinbarung mit dem VELA Versicherungsdienst GmbH getroffen. Für einen längeren Aufenthalt empfiehlt sich der Tarif „Optimal“. Er bietet umfassenden Versicherungsschutz inklusive Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Der Tarif „Basis“ bietet nur eingeschränkte Leistungen. Er eignet sich eher für Austauschstudierende, die nur 1 bis 2 Semester in Deutschland bleiben. Dafür ist er gerade in den ersten 12 Monaten besonders günstig, ab dem 13. Versicherungsmonat erhöhen sich allerdings die Beiträge. Nähere Informationen erhalten Sie in einer persönlichen Beratung bei uns und unter www.internationale-studierende.de.
Sofern Sie von der Ausländerbehörde Gießen ein Formular für die Erteilung bzw. Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels erhalten, auf dem der Umfang des Krankenversicherungsschutzes dokumentiert werden muss, wenden Sie sich bitte an:
Ecclesiastr. 1-4
32758 Detmold
Telefon 08006036039
Telefon +49 5231603 6390
info@vela.insure
Anerkennung ausländischer Krankenversicherungen
Mit einigen Staaten gibt es Sozialversicherungsabkommen, aus denen sich auch eine Gesundheitsversorgung in Deutschland ergeben kann:
- EU/EWR-Staaten und Schweiz
- Bosnien und Herzegowina
- Kosovo
- Nordmazedonien
- Montenegro
- Serbien
- Türkei
- Tunesien
Voraussetzung ist eine gültige staatliche Krankenversicherung in dem jeweiligen Land, die durch ein entsprechendes Dokument nachgewiesen werden muss.
Mit diesem Dokument kann bei einer frei gewählten Krankenkasse eine Gesundheitskarte beantragt werden, mit der dann die Leistungen bei Ärztinnen, Ärzten und Krankenhäusern in Anspruch genommen werden können (Sachleistungsaushilfe).
Bei einer Versicherung in der EU muss die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) eingesetzt werden.
Auch private Krankenversicherungen anderer Länder können unter Umständen in Deutschland anerkannt werden. Genaueres sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären. Wird Ihre private Versicherung anerkannt, benötigen Sie für die Immatrikulation eine Bestätigung, dass Sie von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Sie können dann aber für die Dauer Ihres Studiums in der Regel nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln!