Unsere Familienservicestelle hält für studentische Eltern verschiedene Angebote in Sachen Kinderbetreuung bereit. Das Studierendenwerk Gießen betreibt selbst zwei U3-Kindertagesstätten mit insgesamt 40 Plätzen in Gießen. Studierende der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Technischen Hochschule Mittelhessen haben die Möglichkeit, einen Babysitterzuschuss zu beantragen. Und für größere Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren bieten wir jedes Jahr während der Oster-, der Sommer- und der Herbstferien die Ferienbetreuung JUSTUSkids an. Gerne können Sie sich auf dieser Seite über unsere Angebote informieren und bei Fragen gerne unsere Familienservicestelle kontaktieren.
Seit Oktober 2009 gibt es auf dem Campus Kultur- und Geisteswissenschaften der Justus-Liebig Universität die Kita KIWIS. Im November 2016 wurde als zweite Einrichtung des Studierendenwerks Gießen die Kita PINGUINE auf dem Campus Gießen der Technischen-Hochschule Mittelhessen eröffnet. Beides sind U3-Kindertagesstätten, in denen wir insgesamt 40 Plätze für Kindern von Studierenden und Hochschulbeschäftigten im Alter von 10 Monaten bis 3 Jahren zur Verfügung stellen.
Beide Kitas sind Ganztagseinrichtungen und die Kinder werden von pädagogischen Fachkräften betreut, die von einer Hauswirtschaftskraft unterstützt werden. Die freundlich gestalteten, hellen und modernen Räume der beiden Einrichtungen laden zum Wohlfühlen ein, und die Außengelände bieten viel Raum für Spaß und Bewegung an frischer Luft. Für beide Einrichtungen gilt die Kindertagesstättensatzung der Stadt Gießen.
… bietet 20 Plätze für Kinder studentischer Eltern der beiden Gießener Hochschulen im Alter von 10 Monaten bis zum vollendeten 3. Lebensjahr.
Aufnahmevoraussetzungen:
… bietet Platz für 15 Kinder studentischer Eltern der beiden Gießener Hochschulen, sowie für 5 Kinder von Beschäftigten der THM im Alter von 10 Monaten bis zum vollendeten 3. Lebensjahr.
Aufnahmevoraussetzungen:
Kitabesichtigungen sind nach Terminvereinbarung mit der jeweiligen Leitung möglich. Die Anmeldung Ihres Kindes erfolgt über das Portal www.little-bird.de/Giessen und kann schon vor der Geburt erfolgen.
Falls Sie Fragen zur Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Familienservicestelle. Die entsprechenden Kontakinformationen finden Sie in der Kontaktspalte.
Babysitterzuschuss und Babysitter-Notfalltopf der JLU
Immatrikulierte Studierende und promovierende Eltern der JLU Gießen haben die Möglichkeit, auf eine aus QSL-Mitteln finanzierte finanzielle Unterstützung bei der Kinderbetreuung durch einen Babysitter zurückzugreifen. Beim sogenannten Babysitterzuschuss kann eine Bezuschussung von Babysitter-Kosten beantragt werden, wenn beispielsweise durch den Besuch einer Lehrveranstaltung, einer Erwerbstätigkeit neben dem Studium oder der Examensvorbereitung (zusätzlicher) Betreuungsbedarf für das Kind entsteht. Voraussetzung für die Genehmigung ist bei der erstmaligen Beantragung des Babysitterzuschusses eine vorherige Beratung durch unsere Familienservicestelle. Anträge ohne vorherige Beratung werden nicht bearbeitet.
In welchen Fällen kann ich Unterstützung durch den Babysitterzuschuss in Anspruch nehmen?
Der Babysitterzuschuss wird in folgenden Fällen gewährt:
Variante A kann nicht mit einer anderen Variante kombiniert werden.
Wie hoch fällt die finanzielle Unterstützung genau aus?
Pro Betreuungsstunde werden maximal 8,50 Euro Zuschuss gewährt, unabhängig von der Anzahl der zu betreuenden Kinder. Der Zuschuss darf 195,50 Euro pro Monat bzw. 680 Euro pro Semester nicht übersteigen. Die detaillierten Informationen zum Babysitterzuschuss finden Sie in den Hinweisen zum Babysitterzuschuss.
Ergänzend zum „normalen“ Babysitterzuschuss gibt es den Babysitter-Notfalltopf, der beantragt werden kann, wenn das Kind aufgrund einer akuten Erkrankung nicht in die Regelbetreuung – Kita, Tagesmutter/Tagesvater, Schule, Hort – gehen kann und zu Hause durch einen Babysitter betreut werden musste. Für die entstandenen Betreuungskosten kann dann im Nachhinein ein Zuschuss aus dem Babysitter-Notfalltopf beantragt werden.
Unterlagen zum Babysitterzuschuss und zum Babysitter-Notfalltopf zum Download:
Erklärung Babysitter (107.94 KB) |
Antrag Babysitterzuschuss (163.28 KB) |
Antrag Babysitter-Notfalltopf (292.98 KB) |
Kinderbetreuung durch einen Babysitter – Informationen für Eltern (148.04 KB) |
Stundennachweis Babysitterzuschuss (110.08 KB) |
Hinweise Babysitter-Notfalltopf (123.45 KB) |
Hinweise Babysitterzuschuss (206.88 KB) |
Babysitterzuschuss der Technischen Hochschule Mittelhessen
Anstatt eines Babysitter-Notfalltopfs regelt die THM entsprechende Notlagen individuell und nach Ermessen. Bei Fragen zum Babysitterzuschuss der THM wenden Sie sich bitte an das Team der Familiengerechten Hochschule der THM: 0641 309-1464, familiengerecht@thm.de.
Während Kinder in ihrer schulfreien Zeit an Spaß, Abenteuer und Freizeit denken, stellt sich für berufstätige und studierende Eltern die Frage nach einer geeigneten Betreuung für den Nachwuchs. Ferienspielangebote sind oft nicht vereinbar mit den Arbeits- bzw. Vorlesungszeiten oder decken diese nicht ab. Für Kinder im schulpflichtigen Alter von 6 bis 12 Jahren von Studierenden und Beschäftigten der Gießener Hochschulen und des Studierendenwerks bieten wir deshalb in Kooperation mit der JLU und der THM die Ferienbetreuung JUSTUSkids an: Ein zusätzliches Betreuungsangebot mit exklusivem Ferienprogramm in den Oster- und Herbstferien sowie in den ersten 2 – 3 Wochen der Sommerferien.
Neben zahlreichen Ausflügen zu besonderen Orten in und rund um die Hochschulen und einem abwechslungsreich bunten Programm bleibt den Kindern genug Zeit zum Ausspannen, Erholen und Spaß haben.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag: 9.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 14.30 Uhr
Offene Sprechzeiten:
(keine Terminvereinbarung erforderlich)
Montag | Mittwoch | Freitag: 10.00 – 14.00 Uhr
Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine Videoberatung oder einen Termin außerhalb der offenen Sprechzeiten zu vereinbaren.
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 7.30 - 18.15 Uhr (August - September: 07.30 - 17.00 Uhr)
Freitag: 7.30 - 14.30 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 7.30 - 18.15 Uhr (August - September: 07.30 - 17.00 Uhr)
Freitag: 7.30 - 14.30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag: 9.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 14.30 Uhr
Offene Sprechzeiten:
(keine Terminvereinbarung erforderlich)
Montag | Mittwoch | Freitag: 10.00 – 14.00 Uhr
Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine Videoberatung oder einen Termin außerhalb der offenen Sprechzeiten zu vereinbaren.
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 7.30 - 18.15 Uhr (August - September: 07.30 - 17.00 Uhr)
Freitag: 7.30 - 14.30 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 7.30 - 18.15 Uhr (August - September: 07.30 - 17.00 Uhr)
Freitag: 7.30 - 14.30 Uhr