Contrast
23. November 2022

Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studierende

Das Bundeskabinett hat am 18. November 2022 den Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Einmalzahlung für Studierende beschlossen. Mit der Zahlung sollen alle Studierenden entlastet werden, da die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel auch für sie eine besondere Herausforderung darstellen.

Nach derzeitigen Stand können alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro beantragen. Dazu zählen auch Promotionsstudierende und Teilzeitstudierende. Ausländische Studierende können die Einmalzahlung beantragen, wenn sie in Deutschland wohnen und zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind.

Klärungsbedarf besteht allerdings noch bezüglich des Auszahlungsverfahrens. Laut BMBF sei das Ziel, „eine digitale Antragsplattform“ für die Antragsstellung zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung soll nach derzeitigem Kenntnisstand zu Beginn des nächsten Jahres erfolgen. Wir verfolgen das Thema weiterhin und informieren Sie, sobald wir Näheres wissen.

Auf der Website des BMBF erhalten Sie weitere Informationen im Form von FAQ.

Quelle: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html (zuletzt aufgerufen am 23.11.2022 um 15.06 Uhr)

zurück
© Studierendenwerk Gießen A.d.ö.R., Otto-Behaghel-Straße 23 – 27, D-35394 Gießen