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2. März 2022

3G-Nachweis erforderlich

Mit Inkrafttreten der neuen Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen ist ab Freitag, den 4. März 2022 und bis zum Auslaufen der Vorordnung am Samstag, den 19. März 2022, ein Negativnachweis nach § 3 (3G) beim Betreten gastronomischer Einrichtungen des Studentenwerks Gießen in Gießen, Friedberg und Fulda verpflichtend.

Bislang waren Mensen gemäß CoSchuV Betriebskantinen gleichgestellt und ein Negativnachweis daher nicht erforderlich. In der neusten Version der CoSchuV ist dieses sogenannte Betriebskantinenprivileg nun nicht mehr enthalten. Das bedeutet, dass vom 4. bis zum 19. März 2022 nur noch Personen gastronomische Einrichtungen des Studentenwerks betreten dürfen, die einen Negativnachweis haben, d. h. geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind.

Unter Umständen kann es in Stoßzeiten zu Warteschlangen im Eingangsbereich kommen. Wir bitten Gäste auch hier, zu jeder Zeit ausreichend Abstand zu anderen einzuhalten und idealerweise ihren 3G-Nachweis inkl. Lichtbildausweis schon bereitzuhalten – damit es beim Einlass so schnell wie möglich geht.

Weiterhin haben nur Studierende und Bedienstete der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Technischen Hochschule Mittelhessen und der Hochschule Fulda sowie Beschäftigte des Studentenwerks Zutritt zu den gastronomischen Einrichtungen.

Presse-Material zum Download:

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