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14. September 2022

Aktuelle Informationen zur Zahlung des Heizkostenzuschusses

Update vom 14.09.2022

In den letzten Tagen hat unser Team des Amts für Ausbildungsförderung für alle Empfangsberichtigten (für die Bereiche BAföG und AFBG) die Bescheide erstellt. Diese erhalten Sie per Post oder haben sie bereits erhalten. Die Auszahlung wurde am 12.09.2022 angewiesen.  


Ursprüngliche Meldung vom 05.08.2022

Nach § 3 Abs. 2 Heizkostenzuschussgesetz wird der Zuschuss in Höhe von 230 Euro an die nach diesem Gesetz Anspruchsberechtigten von Amts wegen geleistet – das heißt automatisch –, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Für die nicht bei den Eltern wohnenden Auszubildenden (Studierenden), die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen, sowie für Teilnehmende an einer Aufstiegsfortbildungsmaßnahme, die einen Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten und die nach dem Gesetz für den einmaligen Heizkostenzuschuss anspruchsberechtigt sind, ist beginnend ab September 2022 eine Auszahlung geplant.

Sie erhalten von Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einen entsprechenden Bescheid. Aufgrund der notwendigen Vorarbeiten zur Umsetzung des Heizkostenzuschussgesetzes kann leider keine frühere Auszahlung erfolgen.

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