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26. Juni 2025

Anpassung der telefonischen Erreichbarkeit im Amt für Ausbildungsförderung

Ab Montag, den 30. Juni 2025 passt das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Gießen die telefonischen Sprechzeiten an. Die Mitarbeitenden sind künftig von Montag bis Freitag in der Zeit von 11.00 bis 13.00 Uhr telefonisch für Fragen zu BAföG und AFBG, auch bekannt als Aufstiegs- oder Meister-BAföG, erreichbar.

Mit dieser Änderung sollen die Arbeitsabläufe verbessert werden, Arbeitsunterbrechungen reduziert und eine zügigere Antragsbearbeitung ermöglicht werden. Ziel ist also, sowohl die Quantität als auch die Qualität der Antragsbearbeitung zu verbessern. Im vergangenen Jahr hat die Abteilung ihre Arbeitsprozesse analysiert und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung umgesetzt. Dazu zählt insbesondere die Einführung der digitalen Aktenbearbeitung sowie eine Neustrukturierung der Telefonzeiten, um eine effektivere Bearbeitung der Anliegen zu gewährleisten. „Eine Auswertung des bisherigen Anrufaufkommens bestätigt, dass die Anfragen zuverlässig innerhalb dieses Zeitrahmens beantwortet werden können“, erklärt Dominik Kaiser, Leiter des Amtes für Ausbildungsförderung.

Um die Anliegen der Antragstellenden effizient bearbeiten zu können, gelten folgende Regelungen zur telefonischen und persönlichen Beratung: Telefonisch oder vor Ort können Fragen zu bereits gestellten BAföG- oder AFBG-Anträgen geklärt werden, beispielsweise zu benötigten Unterlagen oder zu Unklarheiten in Bescheiden. Auch allgemeine Fragen zur Beantragung von BAföG oder AFBG werden beantwortet, beispielsweise wenn noch kein Antrag gestellt wurde oder Informationen zu BAföG- oder AFBG-Leistungen benötigt werden.

Die Mitarbeitenden des Amts für Ausbildungsförderung sind künftig von Montag bis Freitag in der Zeit von 11.00 bis 13.00 Uhr telefonisch für Fragen zu BAföG und AFBG, auch bekannt als Aufstiegs- oder Meister-BAföG, erreichbar.
Die Mitarbeitenden des Amts für Ausbildungsförderung sind künftig von Montag bis Freitag in der Zeit von 11.00 bis 13.00 Uhr telefonisch für Fragen zu BAföG und AFBG, auch bekannt als Aufstiegs- oder Meister-BAföG, erreichbar.

Es gilt zu beachten, dass die Mitarbeitenden des Amtes für Ausbildungsförderung telefonisch grundsätzlich keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand, zur Vollständigkeit eines Antrags erteilen oder zum Antragseingang geben können. Wir empfehlen, den Antrag online über www.bafoeg-digital.de zu stellen, um eine Eingangsbestätigung zu erhalten. In den seltenen Fällen, in denen Antragstellende nach mehr als zehn Wochen noch keine Rückmeldung zu Ihrem BAföG-Antrag oder Ihren Unterlagen erhalten haben, wenden diese sich bitte per E-Mail an bafoeg.stwgi@bafoeg-hessen.de. Bei Fragen zum AFBG wenden Antragsstellende sich bitte an afbg.stwgi@bafoeg-hessen.de. Die persönlichen Beratungsmöglichkeiten vor Ort in Gießen, Otto-Behaghel-Straße 23 und in Fulda, Daimler-Benz-Straße 5a bleiben weiterhin ohne Terminvereinbarung montags, mittwochs und freitags, jeweils von 10.00 bis 14.00 Uhr bestehen.

Ausführliche Informationen zu den Themen BAföG, AFBG sowie weitere Kontaktmöglichkeiten finden Interessierte auf unserer Website unter www.stwgi.de im Bereich Geld.

Presse-Material zum Download:

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