Contrast
23. Juli 2020

Auswirkungen der Corona-Pandemie aufs BAföG

Hessen verlängert Regelstudienzeit um ein Semester

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat in seiner „Verordnung zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich“ vom 01. Juli 2020 eine um ein Semester erhöhte individuelle Regelstudienzeit festgesetzt, damit Studierenden durch die wegen der Corona-Pandemie nötigen Beschränkungen keine Nachteile beim BAföG entstehen.

Sofern Sie im Sommersemester 2020 BAföG erhalten und Ihre Förderungshöchstdauer im Sommersemester 2020 noch nicht erreicht haben, stellen Sie bitte einen Wiederholungsantrag – eine Anpassung erfolgt dann automatisch mit Ihrem nächsten Bescheid.

Erhalten Sie im Sommersemester keine Leistungen, müssen Sie unverzüglich einen Antrag stellen. Ihr Anspruch wird ab dem Monat der Antragsstellung geprüft. Das heißt, wenn Ihr Antrag im Juli 2020 eingeht, besteht im Falle eines positiven Bescheids ein Anspruch ab Juli 2020, aber nicht rückwirkend.

Hinsichtlich der Vorlage des Leistungsnachweises zählt das Sommersemester 2020 nicht. Auch diese Anpassung erfolgt automatisch.

Grundsätzlich gilt aber immer: Ohne Antrag, erhalten Sie keine Leistungen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit  bis zu 10 Wochen beträgt. Stellen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig einen vollständigen Antrag. Am einfachsten geht das online unter www.bafög-hessen.de. Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf unseren BAföG-Seiten. Bei Rückfragen ist unser Amt für Ausbildungsförderung gerne für Sie da. Bitte informieren Sie sich jedoch zunächst selbst gründlich auf unserer Website und gerne auch auf den Seiten des BMBF und des Landes Hessen. Bitte lesen Sie auch die FAQ des Hessischen Ministerminus für Wissenschaft und Kunst.

| © DSW / Jan Eric Euler
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