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27. Januar 2022

Nicht vergessen: JETZT BAföG-Wiederholungs-/Weiterförderungsantrag stellen!

| © DSW / Jan Eric Euler

Wenn Sie aktuell BAföG-Empfängerin oder -Empfänger sind und Ihr Bewilligungszeitraum im März 2022 endet, haben Sie von unserem Amt für Ausbildungsförderung bereits eine Info erhalten, die daran erinnert, den BAföG-Wiederholungsantrag so schnell wie möglich, jedoch spätestens bis zum 31.01.2022 zu stellen, um eine lückenlose Weiterförderung zu erhalten.

Das Erinnerungsschreiben erreicht Sie entweder per Post oder per E-Mail – je nachdem, ob Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse angegeben haben oder nicht. Tipp: Auch mal den E-Mail Spam-Ordner checken.

Die Antragstellung geht ganz bequem online über das Portal https://www.bafoeg-digital.de, das zu vielen Eintragungen Hinweistexte und Erläuterungen enthält. Außerdem erfolgt vor dem Abschicken eine Plausibilitätsprüfung, sodass beim Ausfüllen Nichts vergessen werden kann. Auch Ihre Unterlagen und die Ihrer Eltern können dort ganz einfach hochgeladen werden. Falls bei Ihnen keine wesentlichen Änderungen vorliegen, können Sie gerne das kürzere Formblatt 9 anstelle des Formblattes 1 einreichen.

Sie haben noch Rückfragen zum Wiederholungsantrag, die nicht im Portal oder auf unserer Website beantwortet werden? Unser Amt für Ausbildungsförderung steht für Fragen per E-Mail an ausbildungsfoerderung@studentenwerk-giessen.de zur Verfügung. Außerdem ist das Team von montags bis donnerstags von 09.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 14.30 Uhr auch telefonisch unter der 0641 40008-400 erreichbar.

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