Contrast
27. Mai 2022

Eigenverantwortung im Umgang mit den Corona-Schutzmaßnahmen

Am 25. Mai 2022 ist die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen. Aufgrund der sinkenden Infektionszahlen hat die Bundesregierung die Verordnung nicht verlängert und die Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen, entfällt. Zum Schutz vor Virusinfektionen ist dennoch weiterhin Vorsicht geboten. Wir empfehlen daher dringend auch weiterhin in all unseren Einrichtungen einen Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten, die allgemeinen Hygieneregeln zu befolgen und in Innenräumen eine Maske zu tragen. Insbesondere während der offenen Sprechzeiten in den Verwaltungsbereichen, bitten wir darum eine Maske zu tragen. Die Abteilung Beratung & Service, das Amt für Ausbildungsförderung (Abteilung Studienfinanzierung) und die Wohnheimverwaltung sind montags, mittwochs und freitags von 10 bis 14 Uhr geöffnet

Presse-Material zum Download:

zurück
© Studierendenwerk Gießen A.d.ö.R., Otto-Behaghel-Straße 23 – 27, D-35394 Gießen