Im Überblick:
300 Euro Energiepreispauschale: Wer im Laufe des Jahres einem Nebenjob während des Studiums nachgegangen ist und die Energiepreispauschale noch nicht vom Arbeitgeber erhalten hat, kann die 300 Euro Energiepreispauschale mit der Einkommenssteuererklärung 2022 geltend machen. Das kann auch interessant für alle sein, die im Dezember 2022 vielleicht noch einen Inventurjob annehmen.
2. Heizkostenzuschuss von 345 Euro für BAföG-Empfangende: Im September 2022 erhielten BAföG-Geförderte, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro. Ein zweiter Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro soll kommen und Anfang 2023 ausgezahlt werden. Wer zwischen Oktober und Dezember 2022 BAföG-förderberechtigt ist, erhält zumindest diesen zweiten Zuschuss. Es lohnt sich also in jedem Fall, noch im Dezember 2022 einen BAföG-Antrag zu stellen. Auch, wenn ggf. nur eine Teilförderung bewilligt wird, wird der 2. Heizkostenzuschuss ausgezahlt.
Beim Wohngeld gibt es eine Verbesserung - statt bisher bis zu 180 Euro Mietzuschuss gibt es ab Januar 2023 bis zu 370 Euro. Wer bereits Wohngeld empfängt, muss nichts unternehmen und erhält die Erhöhung automatisch. Diejenigen, deren BAföG-Antrag abgelehnt wurde, haben die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Wer noch im Dezember einen Wohngeldantrag stellt und diesen (rückwirkend) bewilligt bekommt, kann vom einmaligen Heizkostenzuschuss von 2022 profitieren. Der Heizkostenzuschuss für Wohngeldberechtigte ist sogar noch höher als der für BAföG-Empfangende.
Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro: Studierende, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, können die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro beantragen. Bund und Länder entwickeln aktuell gemeinsam eine digitale Antragsplattform, über die die Auszahlung beantragt werden kann. Weitere Informationen hierzu waren länger nicht bekannt.
(Update 02.02.2023) Das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlichte am 01.02.2023 einen Tweet und Instagrampost zum derzeitigen Status der Einmalzahlung. Laut Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung, müssen noch rechtliche Hürden genommen werden, um mit der gemeinsamen Antragsplattform starten zu können. Für die Beantragung wird eine BundID benötigt, für die Sie sich jetzt schon registrieren können. Hier zur BundID. Wir prüfen regelmäßig, ob es Neuigkeiten gibt und halten Sie auf dem Laufenden.
Für Finanzierungstipps rund um das Studium, Fragen und Antworten steht Ihnen unsere kostenlose Studienfinanzierungsberatung zur Verfügung. In Gießen und Fulda bietet die Abteilung Beratung und Service montags, mittwochs und freitags von 10.00 bis 14.00 Uhr offene Sprechzeiten an. Studierende aus Friedberg können Termine vor Ort vereinbaren und sich telefonisch oder per E-Mail an die Sozialberatung in Gießen wenden. Mehr zu den Beratungsangeboten finden Sie hier.