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18. Januar 2021

Neues Formblatt 9 erleichtert BAföG-Wiederholungsanträge

Wenn Sie BAföG erhalten und Ihr Bewilligungszeitraum im März 2021 endet, haben Sie von unserem Amt für Ausbildungsförderung bereits im Dezember eine Erinnerung für den Wiederholungsantrag erhalten. Um Förderung weiterhin ohne Unterbrechung zu erhalten, ist es wichtig, den Antrag so schnell wie möglich einzureichen.

Sie können Ihren Wiederholungsantrag schnell, sicher und komfortabel online unter https://www.bafoeg-digital.de/ stellen. Das System leitet Sie durch den Antrag. Informationen zu BAföG finden Sie auch unter https://www.bafög-hessen.de/

Sie haben seit dem Wintersemester 2020/2021 die Möglichkeit, das neue Formblatt 9 – Folgeantrag auf Ausbildungsförderung zu nutzen. Dieses Formblatt können Sie anstelle des Formblatt 1 einreichen, sofern sich im Vergleich zu Ihrem letzten Antrag keine Änderungen ergeben haben. Konkret bedeutet das, dass Ihr Vermögen und Ihr Einkommen im Vergleich zum letzten Bewilligungszeitraum unverändert sind. 

Einen Überblick über alle für einen Wiederholungsantrag erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.

Sie haben noch Rückfragen? Unser Amt für Ausbildungsförderung hilft Ihnen gerne per E-Mail unter ausbildungsfoerderung@studentenwerk-giessen.de weiter. Auch telefonisch ist das Team von Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 15.00 Uhr und Freitag von 09.00 bis 14.30 Uhr unter der Telefonnummer 0641 40008-400 für Sie erreichbar.

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