Liebe Studierende, wir hoffe, dass Sie alle gut ins Wintersemester gestartet sind!?
Sofern Sie ihn noch nicht gestellt haben, wird es jetzt Zeit für Ihren BAföG-Antrag! Bitte denken Sie rechtzeitig daran, denn: BAföG wird nicht rückwirkend ausbezahlt. Um Ihren Anspruch für Oktober geltend zu machen, muss Ihr Antrag also auch noch im Oktober gestellt werden.
Relativ einfach geht das online über das Portal BAföG Digital!
Auch wer bisher geglaubt hat, kein BAföG zu erhalten, sollte einen Antrag stellen, um den eigenen Anspruch ermitteln zu lassen. Denn die 27. BAföG-Novelle hat zum Wintersemester 2022/23 einige Verbesserungen für Studierende mit sich gebracht.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Bei Rückfragen zum BAföG wenden Sie sich gerne an das Amt für Ausbildungsförderung. Weitere Informationen zum BAföG sowie die Kontaktdaten finden Sie hier.