Wenn Sie aktuell BAföG-Empfängerin oder -Empfänger sind und Ihr Bewilligungszeitraum im September 2023 endet, sollten Sie Ihren Wiederholungsantrag noch bis zum 31.07.2023 stellen. Dadurch kann eine lückenlose Zahlung Ihrer BAföG-Bezüge gewährleistet werden und Sie können entspannt ins Wintersemester starten!
Die Antragstellung geht im Wiederholungsfall ganz bequem online über das Portal www.bafoeg-digital.de, das zu vielen Eintragungen Hinweistexte und Erläuterungen enthält. Unser Tipp: Falls bei Ihnen keine wesentlichen Änderungen vorliegen, können Sie gerne das kürzere Formblatt 9 statt des umfangreichen Formblattes 1 wie beim Erstantrag einreichen. Im Online-Portal erfolgt vor dem Abschicken eine Plausibilitätsprüfung, sodass beim Ausfüllen nichts vergessen werden kann. Auch Ihre Unterlagen und die Ihrer Eltern können dort ganz einfach hochgeladen werden.
Sie haben noch Rückfragen zum Wiederholungsantrag, die nicht im Portal selbst oder auf unserer Website beantwortet werden? Unser Amt für Ausbildungsförderung hilft Ihnen gerne weiter. Sie erreichen das Team montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 14.30 Uhr telefonisch unter 0641 40008-400. Montags, mittwochs und freitags können Sie von 10.00 bis 14.00 Uhr auch ohne Termin mit dem Team vor Ort in Gießen und Fulda sprechen. Natürlich ist es auch möglicht, Fragen per E-Mail an ausbildungsfoerderung@stwgi.de zu stellen.