Wenn Sie aktuell BAföG-Empfängerin oder -Empfänger sind und Ihr Bewilligungszeitraum im März 2024 endet, sollten Sie den BAföG-Wiederholungsantrag so schnell wie möglich stellen, um eine lückenlose Weiterförderung zu erhalten. Wenn Sie Ihren Antrag rechtzeitig und im Wesentlichen vollständig (die Studienbescheinigung kann z. B. nachgereicht werden) stellen, kann er vom Team des Amtes für Ausbildungsförderung zügig bearbeitet werden.
Das Amt für Ausbildungsförderung verschickt als Servicehinweis noch ein Erinnerungsschreiben, welches Sie entweder per Post oder per E-Mail erreicht – je nachdem, ob Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse angegeben haben oder nicht. Tipp: Auch mal den E-Mail Spam-Ordner checken. Wer bereits einen Folgeantrag ab April 2024 gestellt hat, muss diesen nicht erneut stellen, da es sich um eine automatisierte Ablaufmitteilung handelt.
Die Antragstellung geht ganz bequem online über das Portal www.bafoeg-digital.de, das zu vielen Einträgen Hinweistexte und Erläuterungen enthält. Außerdem erfolgt vor dem Absenden eine Plausibilitätsprüfung, so dass beim Ausfüllen nichts vergessen werden kann. Dort können Sie auch Ihre Unterlagen und die Ihrer Eltern bequem hochladen. Wenn sich bei Ihnen nichts Wesentliches geändert hat, können Sie statt des Formblatts 1 auch das kürzere Formblatt 9 einreichen.
Sie haben noch Rückfragen zum Wiederholungsantrag, die nicht im Portal oder auf unserer Website beantwortet werden? Unser Amt für Ausbildungsförderung steht für Fragen per E-Mail an ausbildungsfoerderung@stwgi.de zur Verfügung. Außerdem ist das Team dienstags und donnerstags von 09.00 bis 15.00 Uhr auch telefonisch unter der 0641 40008-400 erreichbar.