Wenn Sie aktuell BAföG-Empfängerin oder -Empfänger sind und Ihr Bewilligungszeitraum im September 2023 endet, sollten Sie Ihren Wiederholungsantrag schon jetzt stellen. Je früher Sie Ihren Antrag abgeben, desto entspannter ist es für Sie und desto schneller und reibungsloser kann auch unser Amt für Ausbildungsförderung diesen bearbeiten. Sollten Unterlagen nachgefordert werden müssen, bleibt genug Zeit für alle, eine lückenlose Weiterzahlung zu gewährleisten. Das Amt für Ausbildungsförderung hat in den vergangenen Tagen diesbezüglich auch ein Erinnerungsschreiben per E-Mail bzw. per Post an Sie verschickt – je nachdem, ob Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse angegeben haben oder nicht. Wenn Sie keine E-Mail erhalten haben, checken Sie bitte Ihren Spam-Ordner und/oder aktualisieren Sie Ihre E-Mail-Adresse im Uploadportal.
Die Antragstellung geht auch im Wiederholungsfall ganz bequem online über das Portal www.bafoeg-digital.de, das zu vielen Eintragungen Hinweistexte und Erläuterungen enthält. Unser Tipp: Falls bei Ihnen keine wesentlichen Änderungen vorliegen, können Sie gerne das kürzere Formblatt 9 statt des umfangreichen Formblattes 1 wie beim Erstantrag einreichen. Im Online-Portal erfolgt vor dem Abschicken eine Plausibilitätsprüfung, sodass beim Ausfüllen nichts vergessen werden kann. Auch Ihre Unterlagen und die Ihrer Eltern können dort ganz einfach hochgeladen werden.
Sie haben noch Rückfragen zum Wiederholungsantrag, die nicht im Portal selbst oder auf unserer Website beantwortet werden? Unser Amt für Ausbildungsförderung hilft Ihnen gerne weiter. Sie erreichen das Team montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 14.30 Uhr telefonisch unter 0641 40008-400. Montags, mittwochs und freitags können Sie von 10.00 bis 14.00 Uhr auch ohne Termin mit dem Team vor Ort in Gießen und Fulda sprechen. Natürlich ist es auch möglicht, Fragen per E-Mail an ausbildungsfoerderung@stwgi.de zu stellen.