Contrast
24. Januar 2020

JETZT BAföG-Wiederholungsantrag stellen!

Sie sind BAföG-Empfängerin oder BAföG-Empfänger und Ihr Bewilligungszeitraum endet im März 2020? Dann haben Sie von unserem Amt für Ausbildungsförderung bereits eine Info erhalten, die Sie daran erinnert, Ihren BAföG-Wiederholungsantrag jetzt so schnell wie möglich zu stellen, um eine lückenlose Weiterförderung zu erhalten. 

Das Erinnerungsschreiben ging entweder per Post oder per E-Mail an Sie raus – je nachdem, ob Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse angegeben haben oder nicht. Egal wie wir Sie informiert haben, bitte denken Sie daran: Stellen Sie Ihren Wiederholungsantrag JETZT!

Bei Fragen rund ums BAföG steht unser Amt für Ausbildungsförderung Ihnen auch gerne persönlich zu den offenen Sprechzeiten Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 15.00 Uhr und Freitag von 09.00 bis 14.30 Uhr zur Verfügung.

WICHTIG: Bitte senden Sie uns den Wiederholungsantrag oder fehlende Unterlagen wie z.B. die aktuelle Studienbescheinigung NICHT per E-Mail, sondern verwenden Sie dazu online das Upload-Portal unter www.bafoeg-hessen.de. Dort können Sie Ihre persönlichen Dokumente Datensicher hochladen, erhalten Statusmeldungen und können Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen bzw. aktualisieren.

Bitte denken Sie auch dran (fall noch nicht geschehen), uns Ihre Studienbescheinigung für das WS 2019/20 einzureichen – das geht ebenfalls ganz bequem und Datensicher über das Upload-Portal!

Weitere Infos rund ums Thema BAföG gibt’s außerdem auch hier auf dieser Website:

Mehr zum Thema BAföG erfahren
zurück
© Studierendenwerk Gießen A.d.ö.R., Otto-Behaghel-Straße 23 – 27, D-35394 Gießen