Contrast
9. September 2020

#mitABSTANDambesten - Leitfaden AFBG („Aufstiegs-BAföG“ für Fortbildungen nach der Berufsausbildung)

Unser Amt für Ausbildungsförderung ist auch für die Bearbeitung von Anträgen des „Aufstiegs-BAföG“ (nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) verantwortlich. AFBG unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister- und Fachwirtkurse oder Fortbildungen zur Technikerin/zum Techniker oder zur Erzieherin/zum Erzieher) finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen.

Im Rahmen unserer Serie #mitABSTANDambesten haben wir einen Leitfaden mit wichtigen Punkten zusammengestellt, die bei der Antragsstellung weiterhelfen und in Bezug auf Corona zu beachten sind:

  • Seit dem 01.08.2020 gilt das 4. AFBG-Änderungsgesetz. Die Neuberechnung wird einige Zeit in Anspruch nehmen - wir bitten Sie um Geduld.
  • Good to know: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt 4 - 6 Wochen. Die Bearbeitung der AFBG-Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Posteingangs.
  • Müssen fehlende Unterlagen angefordert werden, richtet sich die weitere Reihenfolge nach dem Eingangsdatum der nachgereichten Unterlagen, nicht mehr nach dem Antragsdatum. Auf Vollständigkeit bei der Antragsstellung zu achten, ist also sinnvoll.
  • Anfragen zum Bearbeitungsstand oder dem Eingang von Unterlagen können wir nicht beantworten. Unser Tipp: Um sicher zu sein, dass Unterlagen durch die Post zugestellt werden, empfehlen wir den Versand von Unterlagen per Einschreiben/Einschreiben mit Rückschein.
  • Wichtig zu beachten: Alle Formblätter müssen uns ausschließlich im Original vorliegen. Bitte diese nicht per E-Mail, Fax oder Upload zusenden, auch nicht vorab oder zusätzlich.
  • Lehrgänge/Maßnahmen, die wegen pandemiebedingten Schließzeiten verschoben oder abgesagt wurden und damit zum jetzigen Zeitpunkt bzw. nicht wie bewilligt stattfinden, können nicht gefördert werden. Maßnahmen, die während der pandemiebedingten Schließzeiten dennoch begonnen haben und auch durchgeführt werden, müssen die rechtlichen Anforderungen nach dem AFBG erfüllen.
  • Rein als „digital/online“ deklarierte Angebote, die z. B. lediglich Arbeitsunterlagen per E-Mail-Versand oder online zur Verfügung stellen, sind nicht in Vollzeit mit Unterhalt förderungsfähig.
  • Aufgepasst: Bitte informieren Sie das Amt für Ausbildungsförderung umgehend über mögliche Änderungen im Fortbildungsablauf. Auch Erstattungsansprüche gegenüber dem Lehrgangsanbieter sind unverzüglich mitzuteilen.
  • Information zu Formblatt F:
    Für Fachschülerinnen und -schüler, die ihren vollzeitschulischen Unterricht beenden, gilt Folgendes: Formblatt F ist von der Schule so auszufüllen, dass dies in der Zeile 9 die Angaben des 1. Schuljahres und in Zeile 10 die Angaben des 2. Schuljahres enthält. In den Zeilen 5 und 7 sind die Summen der beiden Schuljahre einzutragen.

 Weitere wichtige Informationen zum AFBG haben wir außerdem hier hinterlegt.

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