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1. März 2021

Wintersemester 2020/21 nun auch offiziell Corona-Freisemester

Damit potenziell verlängerter BAföG-Bezug möglich

Gute Nachrichten für alle Studierenden in Hessen: Die neue Verordnung ist in Kraft – damit gilt das Wintersemester 2020/21 nun auch offiziell als Corona-Freisemester. Das bedeutet, dass Studierende potenziell länger BAföG erhalten können: Weil die Regelstudienzeit verlängert wird, verlängert sich damit auch die Förderungshöchstdauer! Darüber hinaus muss der Leistungsnachweis erst ein Semester später vorgelegt werden.

Alle Studierenden, deren Bewilligungszeitraum in Kürze endet, sollten nun also schnell einen Wiederholungsantrag stellen. Wenn sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben, können Sie dafür das relativ neue Formblatt 9 nutzen, das die Antragsstellung beschleunigt und vereinfacht. Sie haben bisher keinen BAföG-Antrag gestellt? Dann holen Sie das unbedingt nach – der schnellste und effizienteste Weg zu klären, ob ein Anspruch auf BAföG besteht, ist, einen Antrag zu stellen. Das geht am besten online unter: www.bafoeg-digital.de.

Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie hier.

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