Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat heute im Rahmen einer Pressekonferenz darüber informiert, dass Studierende, die pandemiebedingt in eine finanzielle Notlage geraten sind, ab sofort wieder bis zu 500 Euro Überbrückungshilfe pro Monat beantragen können. Eine Antragsstellung ist jeweils möglich für die Monate November und Dezember 2020 und Januar, Februar und März 2021. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Website.