Wichtige Info für alle, die nach dem WS 23/24 den Leistungsnachweis nach § 48 BAföG vorlegen müssen!
Spätestens nach dem 4. Semester müssen Sie Ihre Leistungen nachweisen, um weiter gefördert werden zu können. Bitte beachten Sie, dass für eine Weiterbewilligung ab 04/2024 die Vorlage des Formblatt 5 (Bescheinigung nach § 48 BAföG) nicht ausreicht. Es muss zusätzlich ein Wiederholungsantrag gestellt werden. Diesmal müssen die Eltern Formblatt 3 und Einkommensnachweise für das Jahr 2022 einreichen. Hinweise zum Wiederholungsantrag gibt es auf unserer Website unter https://www.stwgi.de/bafoeg.
Bitte reichen Sie Ihre Leitungsnachweise plus Wiederholungsantrag zeitnah ein, um eine entsprechende Weiterförderung zu erhalten.