Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Gießen hat eine neue Beitragsordnung beschlossen, die zwei Erhöhungen des Solidarbeitrags für das Studierendenwerk vorsieht – ab dem Wintersemester 2025/2026 um 10 Euro pro Semester und ab dem Sommersemester 2026 um weitere 4,30 Euro pro Semester. Die neue Beitragsordnung wurde nun im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten (StAnz. 22/2025 S. 610-611).
Tilman Dabelow, Leitung Controlling und ehemaliger kommissarischer Geschäftsführer des Studierendenwerks Gießen, betonte in der letzten Sitzung des Verwaltungsrates die Entwicklung und weiterhin sehr schwierige wirtschaftliche Lage des Studierendenwerks. Obwohl die Essenzahlen in den Mensen und Cafeterien sowie die Nachfrage nach Wohnheimplätzen leicht steigen, ist aufgrund höherer Personal-, Energie- und Sachkosten sowie Einnahmeverluste durch sinkende Studierendenzahlen mit erheblichen Jahresfehlbeträgen im hohen sechsstelligen Bereich zu rechnen. Diese müssen ausgeglichen werden. Besonders beeinflusst wird die finanzielle Situation des Studierendenwerks durch steigende Instandhaltungskosten für die Wohnheime und andere Bereiche sowie höhere Personalkosten (vor allem durch Tarifsteigerungen).
Aktuell zahlen alle Studierenden einen Solidarbeitrag in Höhe von 103,70 Euro pro Semester, für Fern- und Digitalstudierende gilt der halbe Betrag in Höhe von 51,85 Euro je Semester. Die Mitglieder des Verwaltungsrates halten eine gesicherte Finanzierung des Studierendenwerks für essenziell, damit der soziale Dienstleister auch weiterhin in der Lage ist, Leistungen für Studierende zu erbringen und die soziale Infrastruktur eines Studiums zu gewährleisten. Der Verwaltungsrat fasste daher den Beschluss, zum Wintersemester 2025/2026 die Beiträge für das Studierendenwerk um jeweils 10 Euro auf 113,70 Euro (für Fern- und Digitalstudierende um jeweils 5 Euro auf 56,85 Euro) pro Semester und zum Sommersemester 2026 jeweils um weitere 4,30 Euro auf 118,00 Euro (für Fern- und Digitalstudierende jeweils um weitere 2,15 Euro auf 59 Euro) zu erhöhen.
Der Verwaltungsrat ist – neben der Geschäftsführung – ein Organ des Studierendenwerks, das Entscheidungen strategischer Art trifft. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Da die Entscheidungen des Gremiums jedoch Konsequenzen für die rund 48.000 Studierenden der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU), der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) und der Hochschule Fulda haben, ist es ein Anliegen des Verwaltungsrates, transparent über die Ergebnisse seiner Sitzungen zu informieren. Struktur und Aufgaben des Verwaltungsrates sind im Gesetz über die Studierendenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen geregelt, das gleichzeitig Grundlage für die operative Arbeit des Studierendenwerks ist. Dem Gremium gehören vier Studierende der dem Studierendenwerk zugeordneten Hochschulen JLU, THM und Hochschule Fulda, zwei Beschäftigte des Studierendenwerks, jeweils eine Person aus den Präsidien der jeweiligen Hochschulleitungen sowie ein Professor der JLU an. Den Vorsitz hat Susanne Kraus, die Kanzlerin der JLU, inne. Die Geschäftsführung des Studierendenwerks nimmt in beratender Funktion an den Sitzungen teil.
Die Beiträge für das Studierendenwerk Gießen beruhen auf dem Solidarprinzip. Das bedeutet, dass alle Studierenden pro Semester den gleichen Betrag an das Studierendenwerk zahlen – unabhängig davon, welche Leistungen sie in welchem Umfang in Anspruch nehmen. Die Beiträge für das Studierendenwerk sind Teil des Semesterbeitrags, der jeweils von den Hochschulen bei der Immatrikulation bzw. der Rückmeldung eingezogen wird.