Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Gießen hat eine neue Beitragsordnung beschlossen, die eine Erhöhung des Solidarbeitrags für das Studierendenwerk um 10 Euro pro Semester vorsieht. Die neue Beitragsordnung wurde nun im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten (StAnz. 44/2023 S. 1367).
Tilman Dabelow, kommissarischer Geschäftsführer des Studierendenwerks Gießen, hatte in der letzten Sitzung des Verwaltungsrates über die Entwicklung und weiterhin sehr schwierige wirtschaftliche Lage des Studierendenwerks berichtet. Nach den Coronajahren steigen die Essenszahlen in den Mensen und Cafeterien zwar wieder an, ebenso wie die Nachfrage nach Wohnheimplätzen. Gleichwohl ist in den kommenden Jahren aufgrund von Personal-, Energie- und Sachkostensteigerungen sowie Einnahmeausfällen durch sinkende Studierendenzahlen mit Jahresfehlbeträgen im hohen sechsstelligen Bereich zu rechnen, die kompensiert werden müssen. Aktuell zahlen alle Studierenden einen Solidarbeitrag in Höhe von 83,70 Euro pro Semester, für Fern- und Digitalstudierende gilt der halbe Betrag in Höhe von 41,85 Euro je Semester. Die letzte Erhöhung der Beiträge fand vor über zehn Jahren zum Wintersemester 2012/13 statt. Im Rahmen der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung des Unternehmens zeigte der kommissarische Geschäftsführer auf, dass die aktuellen Beiträge für das Studierendenwerk nicht mehr ausreichen, die durch allgemeine Kostensteigerungen verursachten erheblichen finanziellen Mehrbelastungen aufzufangen. Einfluss auf die finanzielle Lage des Studierendenwerks haben insbesondere steigende Instandhaltungskosten für Wohnheime und andere Bereiche, steigende Personalkosten (Tarifsteigerungen und Neueinstellungen, um wieder Thekenverkäufe in gastronomischen Einrichtungen zu gewährleisten) sowie sinkende Studierendenzahlen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates halten eine gesicherte Finanzierung des Studierendenwerks für essenziell, damit der soziale Dienstleister auch weiterhin in der Lage ist, Leistungen für Studierende zu erbringen und die soziale Infrastruktur eines Studiums zu gewährleisten. Der Verwaltungsrat fasste daher den Beschluss, zum Sommersemester 2024 die Beiträge für das Studierendenwerk um jeweils 10 Euro auf 93,70 Euro (für Fern- und Digitalstudierende um jeweils 5 Euro auf 46,85 Euro) pro Semester zu erhöhen.
Ebenfalls Konsens bestand im Verwaltungsrat darüber, dass die finanzielle Last im Bereich Hochschulgastronomie nicht alleine bei den Studierenden liegen kann. Das Gremium hat daher beschlossen, dass auch andere Gäste der Mensen und Cafeterien dazu beitragen müssen, Kostensteigerungen im Lebensmittel- und Personalbereich aufzufangen. Zum 15. Juli 2023 wurden die Zuschläge auf ein Mittag- oder Abendessen für Hochschulbedienstete von 2 Euro auf 2,50 Euro erhöht, externe Gäste zahlen seitdem 3,50 Euro statt bisher 2,50 Euro. Die Zuschläge waren seit dem Jahr 2008 nicht mehr angepasst worden. Die Festpreise für Beilagen, Desserts, Backwaren und Salatbuffets bleiben für alle Gästegruppen stabil. Um Preissteigerungen künftig zeitnaher auffangen zu können, hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass die Zuschläge künftig jährlich zum 1. Juli gemäß durchschnittlichem Verbrauchspreisindex des Vorjahres steigen.
Der Verwaltungsrat ist – neben der Geschäftsführung – ein Organ des Studierendenwerks, das Entscheidungen strategischer Art trifft. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Da die Entscheidungen des Gremiums jedoch Konsequenzen für die rund 49.000 Studierenden der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU), der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) und der Hochschule Fulda haben, ist es ein Anliegen des Verwaltungsrates, transparent über die Ergebnisse seiner Sitzungen zu informieren. Struktur und Aufgaben des Verwaltungsrates sind im Gesetz über die Studierendenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen geregelt, das gleichzeitig Grundlage für die operative Arbeit des Studierendenwerks ist. Dem Gremium gehören vier Studierende der dem Studierendenwerk zugeordneten Hochschulen JLU, THM und Hochschule Fulda, zwei Beschäftigte des Studierendenwerks, jeweils eine Person aus den Präsidien der jeweiligen Hochschulleitungen sowie ein Professor der JLU an. Den Vorsitz hat Susanne Kraus, die Kanzlerin der JLU, inne. Die Geschäftsführung des Studierendenwerks nimmt in beratender Funktion an den Sitzungen teil.
Die Beiträge für das Studierendenwerk Gießen beruhen auf dem Solidarprinzip. Das bedeutet, dass alle Studierenden pro Semester den gleichen Betrag an das Studierendenwerk zahlen – unabhängig davon, welche Leistungen sie in welchem Umfang in Anspruch nehmen. Die Beiträge für das Studierendenwerk sind Teil des Semesterbeitrags, der jeweils von den Hochschulen bei der Immatrikulation bzw. der Rückmeldung eingezogen wird.