Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Gießen hat eine neue Beitragsordnung beschlossen, die eine Erhöhung des Solidarbeitrags für das Studierendenwerk um 10 Euro pro Semester vorsieht. Die neue Beitragsordnung wurde nun im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten (StAnz. 45/2024 S. 973-974).
Tilman Dabelow, kommissarischer Geschäftsführer des Studierendenwerks Gießen, hatte in der letzten Sitzung des Verwaltungsrates über die Entwicklung und weiterhin sehr schwierige wirtschaftliche Lage des Studierendenwerks berichtet. Trotz leichter Steigerungen der Essenzahlen in den Mensen und Cafeterien und der Nachfrage nach Wohnheimplätzen ist in den kommenden Jahren aufgrund von Personal-, Energie- und Sachkostensteigerungen sowie Einnahmeausfällen durch sinkende Studierendenzahlen mit Jahresfehlbeträgen im hohen sechsstelligen Bereich zu rechnen, die kompensiert werden müssen.
Aktuell zahlen alle Studierenden einen Solidarbeitrag in Höhe von 93,70 Euro pro Semester, für Fern- und Digitalstudierende gilt der halbe Betrag in Höhe von 46,85 Euro je Semester. Im Rahmen der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung des Unternehmens zeigte der kommissarische Geschäftsführer auf, dass die aktuellen Beiträge für das Studierendenwerk nicht mehr ausreichen, die durch allgemeine Kostensteigerungen verursachten erheblichen finanziellen Mehrbelastungen aufzufangen. Einfluss auf die finanzielle Lage des Studierendenwerks haben insbesondere steigende Instandhaltungskosten für Wohnheime und andere Bereiche, steigende Personalkosten (im Wesentlichen Tarifsteigerungen) sowie sinkende Studierendenzahlen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates halten eine gesicherte Finanzierung des Studierendenwerks für essenziell, damit der soziale Dienstleister auch weiterhin in der Lage ist, Leistungen für Studierende zu erbringen und die soziale Infrastruktur eines Studiums zu gewährleisten. Der Verwaltungsrat fasste daher den Beschluss, zum Sommersemester 2025 die Beiträge für das Studierendenwerk um jeweils 10 Euro auf 103,70 Euro (für Fern- und Digitalstudierende um jeweils 5 Euro auf 51,85 Euro) pro Semester zu erhöhen.
Der Verwaltungsrat ist – neben der Geschäftsführung – ein Organ des Studierendenwerks, das Entscheidungen strategischer Art trifft. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Da die Entscheidungen des Gremiums jedoch Konsequenzen für die rund 49.000 Studierenden der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU), der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) und der Hochschule Fulda haben, ist es ein Anliegen des Verwaltungsrates, transparent über die Ergebnisse seiner Sitzungen zu informieren. Struktur und Aufgaben des Verwaltungsrates sind im Gesetz über die Studierendenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen geregelt, das gleichzeitig Grundlage für die operative Arbeit des Studierendenwerks ist. Dem Gremium gehören vier Studierende der dem Studierendenwerk zugeordneten Hochschulen JLU, THM und Hochschule Fulda, zwei Beschäftigte des Studierendenwerks, jeweils eine Person aus den Präsidien der jeweiligen Hochschulleitungen sowie ein Professor der JLU an. Den Vorsitz hat Susanne Kraus, die Kanzlerin der JLU, inne. Die Geschäftsführung des Studierendenwerks nimmt in beratender Funktion an den Sitzungen teil.
Die Beiträge für das Studierendenwerk Gießen beruhen auf dem Solidarprinzip. Das bedeutet, dass alle Studierenden pro Semester den gleichen Betrag an das Studierendenwerk zahlen – unabhängig davon, welche Leistungen sie in welchem Umfang in Anspruch nehmen. Die Beiträge für das Studierendenwerk sind Teil des Semesterbeitrags, der jeweils von den Hochschulen bei der Immatrikulation bzw. der Rückmeldung eingezogen wird.