Update (15.03.2023)
Ab heute können Sie auf www.einmalzahlung200.de Ihren Antrag auf die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro stellen. Neben der BundID benötigen Sie einen Zugangscode von Ihrer Hochschule. Folgende Informationen dazu haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Justus-Liebig-Universität Gießen: https://www.uni-giessen.de/de/ueber-uns/pressestelle/aktuelles/energiepauschale-studierende
Der Zugangscode wird von der Hochschule an die studentischen Mailadressen der JLU vom 15. bis 20.03.2023 versendet.
Technische Hochschule Mittelhessen: https://www.thm.de/site/hochschule/campus/aktuelles/und-ausserdem/energiepauschale-fuer-studierende.html
Ab dem 15.03.2023 wird die THM Sie nun fachbereichsweise per E-Mail kontaktieren (Versand nur an die THM-E-Mail-Adresse) und Sie gruppenweise zum Abruf der Zugangsdaten auffordern.
Hochschule Fulda: https://horstl.hs-fulda.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces
Studierende der Hochschule Fulda erhalten den Berechtigungscode nach Login auf der horstl-Startseite.
(News vom 15.02.2023)
Die vom BMBF bereit gestellten Informationen zur Einmalzahlung haben wir von der Website www.einmalzahlung200.de entnommen.
In dieser Woche startet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der Informationskampagne zur Einmalzahlung. Wann geht es mit der Antragsstellung los? Dazu sagt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Letztlich obliegt es nun jedem Land, zu entscheiden, ob es die Antragstellung bereits dann ermöglichen will, wenn es die jeweiligen rechtlichen Hürden genommen hat, oder erst dann, wenn alle Länder startklar sind. Der Bund jedenfalls hat seine Hausaufgaben gemacht: Er hat die Finanzierung der Plattform zugesagt, hat sie gemeinsam mit Sachsen-Anhalt aufgebaut und einen zentralen Auszahlungsweg auf die Beine gestellt.“
Was können Sie jetzt schon tun?
Für die Anmeldung benötigen Sie ein BundID-Konto, das Sie bereits anlegen können. Um Ihre Identität nachzuweisen, benötigen Sie zusätzlich Ihren Online-Ausweis. Zum Online-Ausweisen können Sie Ihren Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel, Ihre EU-Identität oder Ihre Unionsbürgerkarte nutze oder Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat.
Mehr Informationen zur BundID.
So geht es weiter:
Die bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der Einmalzahlung soll ab Mitte März für alle Antragsberechtigten möglich sein.
Um diesen bundesweiten Start in optimaler Weise zu gewährleisten, wird eine Pilotphase für die Antragstellung mit ausgewählten Ausbildungsstätten aus verschiedenen Bundesländern ab der 9. Kalenderwoche vorgeschaltet.
Wenn es soweit ist, meldet sich Ihre Ausbildungsstätte bei Ihnen mit individuellen Zugangsdaten, die Sie für den Antrag benötigen. Sie müssen nicht nachfragen.
Der Antrag für die Einmalzahlung ist kurz und schnell ausgefüllt. Wenn Sie sich bereits im Vorfeld ein BundID-Konto mit Online-Ausweisfunktion eingerichtet haben, benötigen Sie für den eigentlichen Antrag nur ein paar Minuten.
In 4 Schritten zur Auszahlung:
Weitere Informationen sowie FAQs finden Sie auf der Website www.einmalzahlung200.de.