Die Vorarbeiten für die Auszahlung des 2. Heizkostenzuschusses in Höhe von 345 Euro laufen. Sie soll in Hessen voraussichtlich ab dem 15. März 2023 starten.
BAföG- und AFBG-Geförderte erhalten den 2. Heizkostenzuschuss nur in bestimmten Fällen: Wenn sie zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember 2022 mindestens einen Monat lang BAföG oder andere staatliche Leistungen wie das AFBG bezogen haben und in der Zeit nicht bei ihren Eltern gewohnt haben.
Wichtig: Nach § 3 Abs. 2 Heizkostenzuschussgesetz wird der Zuschuss in Höhe von 345 Euro an die nach diesem Gesetz Anspruchsberechtigten von Amts wegen geleistet – das heißt automatisch –, ein gesonderter Antrag ist also nicht erforderlich. Sie werden von Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in den kommenden Wochen einen entsprechenden Bescheid erhalten. Wir bitten Sie, von Nachfragen diesbezüglich abzusehen.