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WOHNEN BEIM STUDIERENDENWERK GIESSEN

Wir bieten Ihnen ein Dach über dem Kopf

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Wer ein Studium in einer neuen Stadt beginnt, braucht vor allem eins: Ein Dach über dem Kopf. Bestenfalls ist das studentische Zuhause günstig, zentral gelegen und es gibt nette Nachbarinnen und Nachbarn, die beim Einleben weiterhelfen. Mit insgesamt 3.472 Wohnheimplätzen an den Hochschulstandorten Gießen, Friedberg und Fulda bieten wir Studierenden günstige Wohnmöglichkeiten in unterschiedlichen Ausführungen. Von Einzelzimmern über Einzel- und Doppelapartments und Familienwohnungen bis hin zu Apartments für Studierende mit Behinderung: Für jeden Bedarf ist etwas dabei. Alle Zimmer und Apartments werden möbliert vermietet und die angegebenen Mietpreise beinhalten eine Nebenkostenpauschale sowie die Internetgebühr (mehr als 80 Prozent unserer Wohnheimplätze haben einen eigenen Internetzugang).

Auf Zimmersuche? Bewerben Sie sich jetzt!

Zuhause im Studierendenwohnheim

Sie möchten möglichst nah zu Ihrem Fachbereich wohnen? Unser Team der Wohnheimverwaltung informiert Sie gerne zu den am günstigsten gelegenen Wohnheimen, gleicht Ihre Erwartungen an Zimmergröße, Ausstattung und Preis mit unseren Angeboten ab und steht bei Fragen rund um das Thema Wohnen als kompetente Ansprechstelle gerne zur Verfügung.


Hilfreiche Dokumente rund um unsere Wohnheime zum Herunterladen:

Hausordnung (218.63 KB)
Allgemeine Mietbedingungen (202.03 KB)
Wohnheimbroschüre – Willkommen im Studierendenwohnheim (1.29 MB)
In Englisch
House rules | sample (218.95 KB)
General terms and conditions of lease | sample (201.34 KB)
Student residence brochure – Welcome to the student residence hall (1.23 MB)

In unserem Download-Bereich finden Sie außerdem unter anderem hilfreiche Flyer und Broschüren mit Informationen rund ums Thema Wohnen und Wohnungssuche.

Hier geht's zum Download-Bereich

FAQ – Alles was man rund ums Wohnen im Studierendenwohnheim wissen muss

Alle eingeschriebenen Studierenden der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Technischen Hochschule Mittelhessen, der Hochschule Fulda sowie des Studienkollegs Mittelhessen sind wohnberechtigt. Ausschlaggebend für den Wohnplatz ist der Studienort (z.B. sind Studierende der Hochschule Fulda ausschließlich in Fulda wohnberechtigt). Nachzuweisen ist der Studienort mit einer entsprechenden Studienbescheinigung.

Um sich auf einen Wohnheimplatz zu bewerben, müssen Sie den Online-Wohnheimantrag ausfüllen. Sie können dabei direkt schon Ihre Studienbescheinigung oder Ihren Zulassungsbescheid im entsprechenden Bereich des Online-Formulars hochladen oder diese Unterlagen später nachreichen.

Sie erhalten von uns alle 14 Tage eine E-Mail, in der Sie Ihr Interesse an einem Wohnheimplatz bestätigen müssen. Geschieht dies nicht, wird Ihr Antrag automatisch deaktiviert.

Sobald wir Ihnen einen Wohnheimplatz anbieten können der Ihren Wünschen entspricht, informieren wir Sie per E-Mail – spätestens dann müssen Sie bei uns auch Ihren Zulassungsbescheid oder eine Studienbescheinigung einreichen.

Den Wohnheimantrag können sie jederzeit stellen, es gibt keine Bewerbungsfristen. Besonders zum Wintersemester empfiehlt es sich, den Antrag möglichst früh zu stellen. Zu dieser Zeit ist die Nachfrage für unsere Wohnheimplätze aufgrund der hohen Zahl an Erstsemestern erfahrungsgemäß höher als die der freien Plätze. 

Wir vergeben unsere Zimmer und Apartments nach unserer Belegungsrichtlinie

Wir haben leider einfach zu wenig Wohnheimplätze, um alle Studierenden mit einem Platz zu versorgen – auch wenn wir das sehr gerne tun würden! Lange Wartezeiten sind daher keine Seltenheit. Wer möchte, kann sich parallel auch auf unserer Online-Wohnbörse über Angebote von privaten Vermieterinnen und Vermietern informieren.

Besonders zum Wintersemester empfiehlt es sich, den Antrag möglichst früh zu stellen. Zu dieser Zeit ist die Nachfrage für unsere Wohnheimplätze aufgrund der hohen Zahl an Erstsemestern erfahrungsgemäß höher als die der freien Plätze. 

Nein, Sie können sowohl mehrere Wohnheime als auch Wohnformen angeben. Sollten Sie ein spezielles Wohnheim bevorzugen, können Sie dies auf dem Antrag vermerken. Je flexibler Sie jedoch sind, desto größer sind Ihre Chancen einen Platz zu erhalten.

Haben Sie beim Ausfüllen des Online-Wohnheimantrags alle Eintragungen abgeschlossen, geben Sie den angegebenen Sicherheitscode ein und schicken den Wohnheimantrag ab. Nach dem Absenden bekommen Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Diesen müssen Sie bestätigen, damit Ihre Bewerbung gültig ist. 

Wir senden Ihnen in regelmäßigen Abständen eine E-Mail mit einem Bestätigungslink zu. Um auf der Bewerberliste zu bleiben, müssen Sie diesen immer wieder bestätigen.

Sobald ein für Sie passendes Zimmer frei ist, senden wir Ihnen ein entsprechendes Angebot mit allen wichtigen Informationen sowie den dazugehörigen Mietvertragsunterlagen per E-Mail zu.

Sollten Sie sich dafür entscheiden, unser Angebot anzunehmen, bitten wir Sie, das Angebot per Rückantwort auf unsere E-Mail zu bestätigen. Im Anschluss drucken Sie den Mietvertrag bitte in doppelter Ausführung aus und unterschreiben beide Exemplare. Das SEPA-Lastschriftmandat drucken Sie bitte einmal aus und unterzeichnen es nach dem Ausfüllen aller Felder. Diese Unterlagen reichen Sie bitte entweder persönlich oder postalisch spätestens bis zur angegebenen Frist bei uns ein. 
Sollten Sie das Angebot für den Wohnheimplatz nicht annehmen wollen, bitten wir Sie um eine Absage per E-Mail, damit wir den Platz anderweitig vergeben können.

Die Kaution beträgt zur Zeit 250 Euro (bei Familienzimmern 500 Euro) und muss 14 Tage vor Einzug auf eines der im Mietvertrag angegebenen Konten des Studierendenwerks Gießen überwiesen sein. Zum Nachweis der getätigten Überweisung legen Sie uns bitte den entsprechenden Kontoauszug, spätestens bei der Schlüsselabholung, in der Wohnheimverwaltung vor.

Die Schlüsselausgabe erfolgt zur Zeit durch die Hausmeister im Wohnheim. Sie werden vor Beginn Ihres Mietvertrags von der entsprechenden Sachbearbeitung per E-Mail über das Verfahren der Schlüsselabholung informiert.

Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, die Schlüssel persönlich während der Öffnungszeiten abzuholen, können Sie jemanden beauftragen, dies für Sie zu erledigen. Dafür ist allerdings eine schriftliche Vollmacht notwendig.

Nein. Mit den Vertragsunterlagen erhalten Sie ein Einzugsprotokoll sowie eine Inventarliste. Bevor Sie Ihre persönlichen Dinge einräumen, prüfen Sie bitte das Zimmer auf eventuelle Schäden sowie das Inventar auf Vollständigkeit. Bitte notieren Sie alle Auffälligkeiten und geben Sie das Protokoll innerhalb einer Woche wieder in der Wohnheimverwaltung ab.

Das Einzugsprotokoll ist wichtig für die Kautionsabrechnung am Ende des Mietverhältnisses. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie das Protokoll also gewissenhaft und vollständig ausfüllen.

Die Höchstwohnzeit beträgt 10 Semester. Die Wohnzeiten können jederzeit unterbrochen werden (z.B. für ein Auslandssemester). Bei einem erneuten Einzug werden vorangegangene Wohnzeiten angerechnet.

In Ausnahmefällen kann die Höchstwohnzeit für maximal 6 Monate verlängert werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Wohnheimverwaltung. 

Nach einem Semester Wohnzeit können Sie einen Umzugsantrag stellen. Mit Abgabe des Antrags werden Sie auf die Bewerberliste für Ihr Wunschwohnheim oder Ihre Wunschwohnform gesetzt. Sobald wir Ihnen ein entsprechendes Zimmer bzw. Apartment anbieten können, werden Sie von uns per E-Mail benachrichtigt. Eine Kündigung des bisherigen Zimmers ist in diesem Fall nicht notwendig. Für den zusätzlichen Aufwand berechnen wir eine Gebühr in Höhe von derzeit 200 Euro.

Sobald Sie eine neue Wohnung oder ein Zimmer beziehen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Wohnsitz in der jeweiligen Stadt anzumelden. Wir haben für Sie die Adressen der entsprechenden Einrichtungen an den Hochschulstandorten Gießen, Friedberg und Fulda zusammengestellt:

Gießen

Friedberg

  • Stadtverwaltung Friedberg

    Einwohnermeldeamt
    Mainzer Toranlage 62
    61169 Friedberg
    Telefon 06031 88286

    Öffnungszeiten:
    Montag, Mittwoch und Freitag: 8.00 – 12.30 Uhr
    Diensteg: 8.00 – 18.00 Uhr
    Donnerstag: 8.00 – 16.00 Uhr

  • Ausländerbehörde Wetteraukreis

    Pfingstweide 7
    61169 Friedberg
    Telefon 06031 699133

    Sprechzeiten:
    Termine nach Vereinbarung

Fulda

In Deutschland muss jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag, den sogenannten „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (ehemals GEZ-Gebühr), für die Nutzung der Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender zahlen (18,36 Euro pro Monat). 

Als Haushalt zählt jede abgeschlossene Wohneinheit, also müssen auch Bewohnerinnen und Bewohner von Einzelapartments im Studierendenwohnheim den Beitrag zahlen. Eine WG, deren Eingangstür nicht allgemein zugänglich ist, gilt ebenfalls als eine Wohneinheit, so dass sich alle nicht beitragsbefreiten Personen (s.u.) den Beitrag teilen können.

Zimmer in Studierendenwohnheimen gelten als Wohnung. Demnach ist für jedes Wohnheimzimmer der volle Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat zu zahlen. Die Regelung gilt dann, wenn die Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen, unabhängig davon, ob sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen. Sind die Räumlichkeiten eines Studierendenwohnheims so gestaltet, dass sie denen einer privaten Wohnung bzw. Wohngemeinschaft ähneln, ist jeweils nur ein Beitrag pro Wohnung zu zahlen. Dies gilt dann, wenn die Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt sind, zu der nur die Bewohnerinnen und Bewohner der WG einen Schlüssel haben.

Ganz vom Beitrag befreit sind BAföG-beziehende Studierende. Studierende mit Hör- und Sehbeeinträchtigung können je nach Schweregrad ganz oder teilweise von der Beitragspflicht befreit werden.

Weiterhin können sich auch Studierende, die keine Beihilfen beziehen, als Härtefall von den Gebühren befreien lassen, wenn ihr Einkommen das Existenzminimum (Bedarfssätze nach SGB XII) nicht übersteigt. Damit können z.B. internationale Studierende unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise die Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen. Auch Rückzahlungen bis zu drei Jahre sind möglich, wenn das Einkommen für den gesamten Zeitraum nachgewiesen wird.

Weitere Informationen sind zu finden auf der Website des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" und des Deutschen Studierendenwerks (DSW) zu finden.  

Unser Wohnheimberater Jan Dennerlein kümmert sich um das Wohnheim Eichendorffring. Zu erreichen ist er in seinem Büro im Haus Y, per Telefon unter 0160 7274019 und via E-Mail an Jan.Dennerlein@stwgi.de.

Alec Raab kümmert sich als Wohnheimberater um das Wohnheim Grünbergerstraße. Sein Büro befindet sich im Haus 190 direkt neben dem Haupteingang. Telefonisch ist er zu erreichen unter 0160 7274010 und via E-Mail an Alec.Raab@stwgi.de.

Als Wohnheimberatrin kümmert sich Magdalena Kowalczyk um das Wohnheim Unterhof. Ihr Büro befindet sich in Haus 10 und Sie ist telefonisch unter 0151 15436308 sowie via E-Mail an Magdalena.Kowalczyk@stwgi.de erreichbar.

Genauere Information zu unseren Wohnheimberatern und der Wohnheimberaterin und ihren Projekten finden Sie hier: Wohnheimberaterin und Wohnheimberater

So wie auch im Anhang des Mietvertrags zu lesen ist, sind Untervermietungen genehmigungspflichtig. Bitte sprechen Sie dazu unser Team der Wohnheimverwaltung an.

Auf den jeweiligen Wohnheimseiten sind entsprechende Formulare zu finden, mit denen Fahrradboxen aber auch PKW-Stellplätze bei uns gemietet werden können. Allerdings verfügt nicht jedes unserer Studierendenwohnheime über Fahrradboxen.

Auf den jeweiligen Wohnheimseiten sind entsprechende Formulare zu finden, mit denen PKW-Stellplätze bei uns gemietet werden können. Allerdings verfügt nicht jedes unserer Studierendenwohnheime über PKW-Stellplätze. Teilweise sind diese aber auch kostenlos. Informieren Sie sich dazu am besten direkt auf der Seite des entsprechenden Studierendenwohnheims.

Ja, auch für studentische Eltern mit Kind haben wir einige Familienwohnungen in unseren Studierendenwohnheimen vorgesehen. Wohnberechtigt sind beide Elternteile mit Kind dann, wenn beide eingeschriebene Studierende der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Technischen Hochschule Mittelhessen oder der Hochschule Fulda sind. 

Ja, auch für Studierende mit Behinderung haben wir einige barrierearme Wohnheimplätze in unseren Studierendenwohnheimen vorgesehen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf direkt an die Wohnheimverwaltung, die Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen gerne weiter. 

Um Ihre Studienbescheinigung einzureichen müssen Sie sich im gleichen Bereich einloggen, in dem Sie sich auch für einen Wohnheimplatz beworben haben. Sie finden den Link auf unserer Website unter dem Menüpunkt „Wohnheimplatz beantragen“.

Sollten Sie Probleme beim Hochladen haben, wenden Sie sich am besten direkt per E-Mail an die Wohnheimverwaltung unter wohnen@stwgi.de.

Mit appWash von Miele können Sie bequem Waschmaschinen und Trockner in unseren Studierendenwohnheimen mobil buchen und bezahlen, um das Waschen und Trocknen von Wäsche zu erleichtern. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Alle Zimmer und Apartments werden von uns möbliert vermietet. Neben den Möbeln beinhaltet der angegebene Preis auch eine Grundmiete und eine Nebenkostenpauschale. In der Nebenkostenpauschale enthalten sind  Energiekosten (Strom/Wasser/Heizung), Gebäudereinigung, Müllabfuhr/Straßenreinigung/Winterdienst/Außenanlagen, Steuern/Versicherungen, Gebühren (Straßenreinigung, Kanalbenutzung, Schornsteinfeger, TÜV-Prüfungen, TV/Internet), Personalkosten der Hausbetreuung sowie die Wartung technischer Anlagen.

Nein, Haustiere sind in den Wohnheimen grundsätzlich nicht erlaubt. Nachzulesen ist dies in der Hausordnung Punkt 12 „Gesundheit“, die dem Mietvertrag beigelegt wird.

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Über uns
24. September 2024

Herzlich Willkommen im Wintersemester 2024/2025!

Für alle, die jetzt ihr Studium an einer Hochschule anfangen, beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Die Erstsemesterbegrüßungsveranstaltungen sind eine gute Gelegenheit, Sie willkommen zu heißen, Ihnen unsere Angebote vorzustellen und Ihre Fragen zu beantworten.

Beratung
5. September 2024

Stromspar-Check hilft Energie- und Geld sparen

Im Rahmen des bundesweiten Projektes „Stromspar-Check“ und des hessischen Projektes „Hessen checkt Strom“ können BAföG-Beziehende mit eigener Wohnung und Stromrechnung eine kostenlose Energiespar-Beratung sowie kostenlose Strom- und Wasserspar-Artikel wie LED-Leuchtmittel, Wassersparduschköpfe usw. erhalten.

Über uns
29. Juli 2024

Digitale Feedbackbögen zur Bewertung unserer Beratungsangebote

Das Studierendenwerk Gießen stellt ab sofort seine Kundenzufriedenheitsbögen zur Bewertung der Beratungsleistung auf digital um. Wer eine Beratung der Wohnheimverwaltung, der Abteilung Beratung & Soziales oder des Amts für Ausbildungsförderung in Anspruch nimmt, kann das Feedback nun in digitalisierter Form geben.

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KONTAKT

Studierendenwerk Gießen
Studentisches Wohnen
Otto-Behaghel-Straße 23
35394 Gießen

Telefon: 0641 40008-300
wohnen@stwgi.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag: 9.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 14.30 Uhr
Offene Sprechzeiten:
(keine Terminvereinbarung erforderlich)
Montag | Mittwoch | Freitag: 10.00 – 14.00 Uhr

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Wohnheime Gießen: Grünberger Straße |  Ludwigstraße | Leihgesterner Weg 124 - 134 | Leihgesterner Weg 134a - 138 | Stephanstraße

Parastou Berisha
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Wohnheime Gießen: Eichendorffring | Friedrichstraße | Landgraf-Ludwig-Haus | Mildred-Harnack-Fish-Haus

Selin Petry
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Wohnheime Gießen: Leihgesterner Weg 140 | Unterhof

Cansu Demirtas
Telefon: 0641 40008-306

alle Wohnheime in Friedberg und Fulda

Austauschstudierende Gießen | Friedberg | Fulda

Zuständig für Gießen und Friedberg: Irina Flach
Zuständig für Fulda: Cansu Demirtas


Olena Wölfel
Gruppenleitung Studentisches Wohnen
Telefon: 0641 40008-301


Ralph Vogtmann
Leitung Studentisches Wohnen | Qualitätsmanagement
Telefon: 0641 40008-181

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