In Deutschland muss jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag, den sogenannten „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (ehemals GEZ-Gebühr), für die Nutzung der Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender zahlen (18,36 Euro pro Monat).
Als Haushalt zählt jede abgeschlossene Wohneinheit, also müssen auch Bewohnerinnen und Bewohner von Einzelapartments im Studierendenwohnheim den Beitrag zahlen. Eine WG, deren Eingangstür nicht allgemein zugänglich ist, gilt ebenfalls als eine Wohneinheit, so dass sich alle nicht beitragsbefreiten Personen (s.u.) den Beitrag teilen können.
Zimmer in Studierendenwohnheimen gelten als Wohnung. Demnach ist für jedes Wohnheimzimmer der volle Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat zu zahlen. Die Regelung gilt dann, wenn die Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen, unabhängig davon, ob sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen. Sind die Räumlichkeiten eines Studierendenwohnheims so gestaltet, dass sie denen einer privaten Wohnung bzw. Wohngemeinschaft ähneln, ist jeweils nur ein Beitrag pro Wohnung zu zahlen. Dies gilt dann, wenn die Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt sind, zu der nur die Bewohnerinnen und Bewohner der WG einen Schlüssel haben.
Ganz vom Beitrag befreit sind BAföG-beziehende Studierende. Studierende mit Hör- und Sehbeeinträchtigung können je nach Schweregrad ganz oder teilweise von der Beitragspflicht befreit werden.
Weiterhin können sich auch Studierende, die keine Beihilfen beziehen, als Härtefall von den Gebühren befreien lassen, wenn ihr Einkommen das Existenzminimum (Bedarfssätze nach SGB XII) nicht übersteigt. Damit können z.B. internationale Studierende unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise die Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen. Auch Rückzahlungen bis zu drei Jahre sind möglich, wenn das Einkommen für den gesamten Zeitraum nachgewiesen wird.
Weitere Informationen sind zu finden auf der Website des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" und des Deutschen Studierendenwerks (DSW) zu finden.