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Belegungsrichtlinie für die Studierendenwohnheime des Studierendenwerks Gießen A.d.ö.R.

Wir vergeben die Zimmer und Apartments in unseren Studierendenwohnheimen nach folgender Belegungsrichtlinie:

§ 1 Wohnberechtigung

  1. Ausschließlich wohnberechtigt sind ordentlich eingeschriebene Studierende der vom Studierendenwerk Gießen betreuten Hochschulen.
  2. Die Wohnberechtigung entfällt nach Erreichen der Höchstwohnzeit.
  3. Im Einzelfall können durch die Geschäftsführung Ausnahmen zugelassen werden.

§ 2 Wohnzeitbegrenzung

  1. Die Höchstwohnzeit beträgt zehn Semester.
  2. Eine Verlängerung ist bis zu maximal einem Semester möglich.

§ 3 Vergabeverfahren

  1. Vergabeverfahren
    Das Studierendenwerk behält sich bei der Vergabe der Wohnheimplätze eine Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber aus Gründen des Einzelfalls vor, um die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse sicherzustellen.

  2. Es werden bevorzugt aufgenommen:
    • Studierende mit Behinderung
    • Studierende mit Kind
    • Studierende, die aufgrund Studienbeginn oder Hochschulortwechsel neu an den Hochschulstandort kommen und daher kurzfristig auf eine Unterkunft angewiesen sind.

Das Studierendenwerk behält sich vor, aufgrund der grundsätzlichen Prinzipien gemäß Absatz 1 bei der Berücksichtigung von Bewerberinnen und Bewerbern von der hier genannten Reihenfolge abzuweichen. 

© Studierendenwerk Gießen A.d.ö.R., Otto-Behaghel-Straße 23 – 27, D-35394 Gießen